Schweiz: Bußgeld für „Allahu Akbar“

Weil er einen Bekannten mit dem arabischen Ausruf „Allahu Akbar“ begrüßte, ist in der Schweiz gegen einen 22-jährigen Türken ein Bußgeld verhängt worden. Der Betroffene ist Mitglied des türkischen Kulturvereins in Schaffhausen.

Wie die Schweizer Pendlerzeitung 20 minuten berichtet, ist in der Stadt Schaffhausen gegen einen 22-jährigen türkischen Staatsbürger wegen des arabischen Ausrufs „Allahu Akbar“ ein Bußgeld verhängt worden. Der betroffene Orhan E. habe im Mai des vergangenen Jahres einen Bekannten vor dem türkischen Kulturverein mit der islamischen Formel begrüßt, als eine Polizeibeamtin in Zivil auf die beiden aufmerksam wurde. Direkt neben dem Verein befindet sich eine Polizeistation der Schaffhauser Stadtpolizei. Die Polizistin habe Orhan E. daraufhin zu sich gerufen und ihn aufgefordert zu erklären, was er mit dem Ausruf gemeint habe. Dieser habe der Beamtin erklärt, dass das „nichts Schlimmes zu bedeuten hätte“, zitiert 20 minuten. „Wir benutzen ‚Allahu akbar’ zur Begrüßung und in fast jedem zweiten Satz. Wie zum Beispiel ‚das Wetter ist schön, Allahu Akbar’. Damit wollen wir etwas, was wir als positiv empfinden, betonen”. Seine Bemühungen, sich zu erklären hätten nichts genutzt. Die Polizistin soll Verstärkung angefordert und seine Personalien aufgenommen haben. Im August erhielt er den Bußgeldbescheid in Höhe von 150 Franken wegen Erregung des öffentlichen Ärgernisses.

Stadtrat kann Vorgehen der Polizei nachvollziehen

Der Schaffhauser Stadtrat und Vorsteher für Soziales und Sicherheit, Simon Stocker, könne nachvollziehen, dass die Polizei bei diesem Vorfall sensibel reagiert hat: „Wie der Polizeibericht zeigt, wurde die Situation nicht als Begrüßung, sondern eben als Erregung öffentlichen Ärgernisses wahrgenommen und entsprechend gemeldet” so Stocker gegenüber 20 minuten.

Außerdem hätte Orhan E. auch die Möglichkeit gehabt, den Bescheid anzufechten: „Durch die Bezahlung der Buße wurde die Verfügung aber rechtskräftig”, so Stocker. Grundsätzlich sei das Aussprechen von „Allahu Akbar” aber nicht verboten in der Stadt Schaffhausen.

„Allahu Akbar” („Gott ist größer“, „Gott ist der Größte“, „Gott ist der Großartigste“ oder „Gott ist am größten“) ist eine von vielen islamischen Formeln, die Musliminnen und Muslime regelmäßig verwenden. Die Formel ist Teil des Rufes, mit dem Muezzine die Gläubigen zum Gebet auffordern. Auch in den Gebeten selbst wiederholen Gläubige die Formel mehrmals. Viele Menschen in nicht-islamischen Ländern verbinden die Worte „Allahu Akbar“ mit Terrorismus, da islamistische Attentäter – oftmals Selbstmordattentäter – diesen Ausruf vor oder während ihrer Tat benutzen.