Prozesseröffnung vor OLG Celle gegen vier junge Kurden

In Hannover läuft seit gestern ein Prozess gegen vier junge Kurden, die im Frühjahr in Garbsen versucht haben sollen, der türkischen Militärinvasion in Efrîn durch das Anzünden eines Geschäftes entgegenzutreten.

Im Januar begann die völkerrechtswidrige Militärinvasion der Türkei in Efrîn. Weltweit gingen Hunderttausende Menschen wochenlang auf die Straße, um gegen die Besatzung des nordsyrischen Kantons zu protestieren und die Weltmächte zum Eingreifen zu bewegen.

Gestern begann vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Celle die Hauptverhandlung gegen vier junge Kurden aus Nordsyrien und dem Nordirak. Sie sind wegen gemeinschaftlicher Unterstützung einer „terroristischen Vereinigung“ im Ausland, gemeint ist die Arbeiterpartei Kurdistan (PKK), in Tateinheit mit gemeinschaftlicher versuchter schwerer Brandstiftung nach §§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5, 129b Abs. 1 S. 1, 306a Abs. 1 Nr. 1, 22, 23 Abs. 1, 25 Abs. 2, 52 StGB,  angeklagt.

Die 21 bis 24 Jahre alten Männer sollen während des Krieges des türkischen Staates gegen das nordsyrische Afrîn am 11. März ein Auto vermeintlicher türkischer Nationalist*innen angezündet sowie am 13. März Steine gegen Glastüren und Fenster eines Geschäfts in Garbsen geworfen und versucht haben, die Geschäftsräume mit drei sog. Molotowcocktails in Brand zu setzen. Von dem Versuch, Feuer in den Geschäftsräumen zu legen, sollen die Angeklagten abgelassen haben und geflüchtet sein. Laut Anklageschrift handelten sie dabei im Auftrag eines Mitglieds der PKK, so dass die versuchte schwere Brandstiftung als ein Terrorismus-Delikt behandelt wird.

Vorverurteilung durch die Medien

Wie der Rechtshilfefonds AZADÎ mitteilt, wurden zum Prozessauftakt lediglich Verfahrensfragen und Personalien der Angeklagten geklärt, bevor die Verhandlung nach der Verlesung der Anklageschrift unterbrochen wurde.

„Die rhetorische Steilvorlage der Staatsanwaltschaft nutzte die Lokalpresse bereits, indem die Neue Presse unter der Überschrift ‚Terror: PKK-Prozess hat begonnen‘ und die HAZ unter ‚Brandanschlag: Vier PKK-Anhänger vor Gericht‘ berichteten. Eine gerichtliche Feststellung der Schuld der Angeklagten oder einer möglichen Motivation hat allerdings noch nicht stattgefunden.

Die herrschende Denk- und Sprechweise lässt die politische Motivation der Verfolgung der PKK sowie der Terrorismus-Rechtsprechung an sich erkennen. Die Angeklagten und ihre Verteidigung sind mit Vorverurteilung und politischer Justiz konfrontiert, die ein faires Verfahren gefährden“, so AZADÎ.

Die Verhandlung findet aus Platzgründen am Landgericht Hannover statt.