Insassen von Haftanstalten steht in Deutschland das Recht auf geistliche Seelsorge zu. Wenn muslimische Gefangene in Niedersachsen von diesem Recht Gebrauch machten konnte es passieren, dass dieser Besuch von einem Imam des Moscheenverbands DITIB kam. In Zukunft ist diese Möglichkeit allerdings ausgeschlossen. Denn die Landesregierung Niedersachsen hat die Vereinbarung mit DITIB aufgekündigt, wie die Justizministerin Barbara Havliza mitteilte.
Die niedersächsische Justizministerin aus den Reihen der CDU begründet die Entscheidung der Landesregierung damit, dass es DITIB nicht gelungen sei, sich von fremden staatlichen Einflüssen zu lösen. Dies sei besonders beim direkten Kontakt mit Inhaftierten ein sensibles Thema. Keinen Einfluss hat die Kündigung der Vereinbarung mit DITB auf die Arbeit der übrigen 16 muslimischen Seelsorger in Niedersachsen.