KNK: Anerkennung des Şengal-Genozids reicht nicht aus

Der Nationalkongress Kurdistan unterstreicht, die Bundestagsentscheidung zur Anerkennung des Şengal-Genozids sei zwar bedeutend, aber unzureichend. Stattdessen müssten Status und Sicherheit der ezidischen Gemeinschaft garantiert werden.

Der Exekutivrat des Nationalkongresses Kurdistan (Kongreya Neteweyî ya Kurdistanê, KNK) begrüßt die Anerkennung des IS-Genozids an der ezidischen Gemeinschaft in der Şengal-Region als Völkermord, warnt aber, dass sich solche Völkermorde wiederholen könnten, wenn der Status von Şengal und die Sicherheit der ezidischen Gemeinschaft nicht garantiert sei. Dazu stellt der KNK eine Liste mit Forderungen auf.

In der KNK-Erklärung heißt es: „Nach dem Europarat und zehn weiteren Staaten hat auch der Deutsche Bundestag das Massaker an der ezidischen Bevölkerung der Şengal-Region 2014 als Völkermord anerkannt. Der Nationalkongress Kurdistan hält diese Entscheidung für wichtig.

Im Jahr 2014 wurde die ezidische Gemeinschaft vom IS und seinen Komplizen in der Absicht, einen Völkermord zu verüben, angegriffen. Es ging darum, die ezidische Bevölkerung auszulöschen. Das hat der IS nicht allein getan, sondern in Komplizenschaft mit einigen Staaten in der Region.

Die Entscheidung des Deutschen Bundestages, den Völkermord anzuerkennen, ist positiv, aber sie reicht nicht aus, um die Wunden der ezidischen Gemeinschaft zu heilen und seine Probleme zu lösen.

Die Entscheidung der internationalen Organisationen, insbesondere der UN und der EU, die das, was dem ezidischen Volk widerfahren ist, als Völkermord bezeichnen, ist richtig und angemessen. Die Entscheidung ist jedoch unzureichend. Um eine Wiederholung des Völkermordes zu verhindern und die Schäden und Opfer in gewissem Umfang zu lindern, sind weitere Entscheidungen notwendig.

Der Status und die Sicherheit der ezidischen Bevölkerung müssen garantiert werden. Der KNK fordert und erwartet von den internationalen Institutionen, dass sie, um die Probleme des ezidischen Volkes zu lösen, ihre Verantwortung im Einklang mit ihren Grundsätzen erfüllen.

  • Die Sicherheit der Ezid:innen in Şengal und in den Ländern, in denen sie sich niedergelassen haben, muss garantiert werden.

  • Der Wille des ezidischen Volkes und der offizielle Status der Şengal-Region muss anerkannt werden.

  • Die Kräfte, die den IS unterstützen und sich am Genozid beteiligten, müssen vor Gericht gestellt werden.

  • Die Ezid:innen müssen in den Gebieten, in denen sie sich niedergelassen haben, geschützt werden. Das gilt insbesondere für den Schutz vor Angriffen des türkischen Staates.

  • Ein internationales Projekt für den Wiederaufbau von Şengal unter der Leitung der Bevölkerung der Region muss initiiert werden.

  • Es müssen die Möglichkeiten und die Bedingungen zur Rückkehr der Ezid:innen in ihr Land geschaffen werden.“