Ecevit Piroğlu bleibt weiter in serbischer Haft. Der Kurde aus der Türkei befindet sich nach seiner Flucht vor dem Erdoğan-Regime in Serbien in Auslieferungshaft, wo er im Juni in einen Hungerstreik getreten ist. Am Freitag fand eine Gerichtsverhandlung in Belgrad statt, die nicht öffentliche Verhandlung wurde ohne Urteil vertagt. Der nächste Verhandlungstermin wurde nicht genannt.
In Ulm forderten Aktivist:innen des linken Bündnisses ADGB am Freitag auf einer Solidaritätskundgebung die Freilassung von Piroğlu. Der durch seinen monatelangen Hungerstreik gegen die Auslieferung in die Türkei sehr geschwächte Oppositionelle müsse umgehend medizinisch versorgt werden. In Redebeiträgen wurde betont, dass seine Abschiebung bedeute, ihn in Folter und Tod zu schicken.
In einer vorgetragenen Erklärung wurde Ecevit Piroğlu als politischer Aktivist beschrieben, der sich seit 1992 in der Türkei für Demokratie, Gerechtigkeit und Frieden einsetzt. Aufgrund seiner politischen Arbeit sei er mehrfach verhaftet worden: „Nach seiner letzten Inhaftierung war er gezwungen, die Türkei zu verlassen, um weiterer politischer Verfolgung zu entgehen. Am 25. Juni 2021 flog Piroğlu nach Serbien und wurde nach der Landung auf dem Belgrader Nikola-Tesla-Flughafen festgenommen und befindet sich seitdem in Haft. Am 2. Juni 2022 trat Piroğlu in einen unbefristeten Hungerstreik gegen seine Auslieferung. Monate später hat er erheblich an Gewicht verloren und verliert an Kraft und Bewusstsein. Er wird nun in Einzelhaft gehalten, und sein Leben ist in Gefahr.“
Gegen die Auslieferung von Ecevit Piroğlu haben bereits in mehreren europäischen Staaten Proteste vor serbischen Vertretungen stattgefunden, so auch am Mittwoch in Berlin. Die Aktionen werden von der „Initiative für die Freiheit von Ecevit Piroğlu“ koordiniert. Piroğlu soll unter anderem wegen seiner Rolle beim Gezi-Aufstand von 2013 vor Gericht gestellt werden. Allein dafür drohen ihm 30 Jahre Haft. Außerdem hat er in Rojava gegen den „Islamischen Staat“ (IS) gekämpft, weswegen er in der Türkei als „Mitglied einer bewaffneten Terrororganisation“ verfolgt wird.