KCDK-E: Rassistische Vorurteile haben Amad Ahmad getötet

Der kurdische Dachverband KCDK-E verweist darauf, dass der aus Efrîn stammende Kurde Amad Ahmad, der in deutscher Haft ums Leben gekommen ist, bereits in Syrien drei Jahre im Gefängnis gefoltert wurde.

Der Demokratische Gesellschaftskongress der Kurd*innen in Europa (KCDK-E) hat eine Erklärung zum Tod von Amad Ahmad, einem kurdischen Flüchtling aus Efrîn, veröffentlicht. Amad Ahmad war aufgrund einer „Verwechslung“ mit einem malinesischen Staatsbürger unschuldig inhaftiert worden. Trotz seiner Beteuerung, dass er nicht die gesuchte Person sei, saß er zwei Monate in Untersuchungshaft, wo er an einem aus bislang unbekanntem Grund ausgebrochenen Feuer verstarb.

In der Erklärung heißt es: „Amad Ahmad verstarb an einem aus bisher unbekanntem Grund ausgebrochenen Feuer in seiner Zelle. Obwohl der aus Efrîn stammende Kurde immer wieder erklärt hat, dass er nicht die gesuchte Person sei, wurde er weiterhin rechtswidrig inhaftiert.“

Kurdenfeindlichkeit hat diesem Skandal den Weg geebnet“

Weiter heißt es: „Obwohl sich die beiden Personen nicht ähnlich sehen und sich nicht einmal in der Hautfarbe auch nur entfernt gleichen, wurden sie von der Polizei derartig verwechselt. Dies ist ein Skandal, dem rassistische und kurdenfeindliche Vorurteile zu Grunde liegen.

Amad Ahmad war wegen seiner kurdischen Identität drei Jahre in syrischen Gefängnissen und erlitt über diese drei Jahre hinweg schwerste Folter. Wenn gewissenhafte Ärzte eine Autopsie durchführen, dann werden sie die Folterspuren entdecken. Amad Ahmad ist wie Hunderttausende andere Menschen aus Kurdistan auch vor dem IS und den Massakern, den Erpressungen und der Repression durch Erdoğans Banden nach Deutschland geflohen, wo er glaubte in Sicherheit leben zu können und wurde dort zum Opfer eines Skandals. Sein Leben fiel den rassistischen und kurdenfeindlichen Vorurteilen in der deutschen Polizei zum Opfer.“

Der Skandal endete damit nicht, dem Vater von Amad Ahmad wurde keine Mitteilung über den Tod seines Sohnes gemacht. „Erst nach längerem Beharren hat der Justizminister die Familie empfangen und sich entschuldigt.“

Die Bundesregierung muss gegen die Besatzung von Efrîn eintreten“

In der Erklärung wird darauf hingewiesen, dass die Leiche von Amad Ahmad nicht nach Efrîn gebracht werden könne: „So wie das Erdoğan-Regime mit seiner IS-Mentalität Tausende unserer Menschen in Efrîn zu Opfern gemacht hat, können wir Amad Ahmads sterbliche Überreste nicht nach Efrîn, wo er geboren wurde und aufgewachsen ist, zurückbringen. Darüber sind wir sehr erschüttert. Wir fordern die Bundesregierung und die internationale Gemeinschaft auf, sich für die Beendigung der Besatzung Efrîns durch die Türkei und für die Verhängung einer Flugverbotszone einzusetzen.“

Ahmad wird in Bonn beigesetzt

In der Erklärung wird die Beisetzung von Amad Ahmad für den 13. Oktober um 12 Uhr in Bonn angekündigt. Der KCDK-E fordert die Einberufung eines Untersuchungsausschusses im Landtag von Nordrhein-Westfalen.