Internationalisten eine Gefahr für die Gesellschaft?

Heute wird bei einer Anhörung in Turin darüber entschieden, ob fünf Internationalisten aus Italien eine Gefahr für die Gesellschaft darstellen. Auch in Deutschland sind Internationalisten im Visier der Behörden.

Anfang Dezember erhielt der „Lower Class Magazine“-Redakteur Peter Schaber eine Vorladung: Das Berliner Landeskriminalamt beschuldigte ihn der Unterstützung einer terroristischen Organisation nach §129b. Er soll während seines Syrienaufenthaltes die von der Polizei und Staatsanwaltschaft als terroristisch angesehenen Volksverteidigungseinheiten (YPG) unterstützt haben. Grundlage des Verfahrens sind ein Vermerk des Verfassungsschutzes sowie mehrere Artikel Peter Schabers über seine Erfahrungen in Nordsyrien. Das Verfahren ist mittlerweile eingestellt worden.

Die „Gefährder“ aus Turin

Knapp einen Monat später erreichten fünf Personen aus Turin Vorladungen der italienischen Staatsanwaltschaft. Heute wird bei einer Anhörung in Turin darüber entschieden, ob es sich bei den italienischen Aktivisten um Menschen handelt, die eine „Gefahr für die Gesellschaft“ darstellen und unter spezielle Beobachtung gestellt werden müssen. Die fünf sollen mithilfe einer im Faschismus eingeführten rechtlichen Regelung zu „gefährlichen Personen“ deklariert werden. Sie sollen während ihres Syrien-Aufenthaltes bzw. ihrer Mitgliedschaft in der YPG/YPJ den Umgang mit Waffen gelernt haben. Die „spezielle Beobachtung“, der die fünf dann für mehrere Jahre unterliegen würden, benötigt kein Gerichtsverfahren, sondern kann als Ergebnis einer einfachen Anhörung beschlossen werden. Sie dürften die Stadt ohne Erlaubnis der Polizei nicht mehr verlassen, nachts nicht mehr aus dem Haus gehen, sich nicht mit mehr als zwei Menschen gleichzeitig treffen und nicht verschlüsselt kommunizieren. Nach Ablauf der gesetzten Frist müssen die fünf erneut angehört werden, um darüber zu entscheiden, ob sie immer noch „gefährlich“ sind.

Radikale Linke Berlin: Repression liegt in der Natur der Sache

Die Radikale Linke Berlin erklärt dazu in einer aktuellen Pressemitteilung:

„Wir finden es gut, dass Menschen vor Ort für die Revolution in Nordsyrien einstehen und von ihr lernen wollen. Auch Genoss*innen von uns waren und sind in Rojava, um zu lernen, sich weiterzuentwickeln und Erfahrungen zu sammeln, die ihnen und uns helfen, hier in Europa eine revolutionäre Bewegung (wieder)aufzubauen.

Dass die Repressionsorgane hierzulande und in Italien damit ein Problem haben, liegt in der Natur der Sache. Denn sie wollen die Stärkung und den Aufbau einer revolutionären Bewegung verhindern. Deshalb ist es wichtig, einen offensiven Umgang mit staatlicher Repression zu haben. Lasst uns den Angriff von ihnen nutzen, unsere Projekte, Ideen, und Ziele zu verbreiten.

Strafverfahren gegen Internationalist*innen aus Deutschland

Der deutsche Staat tut sich besonders bei der Verfolgung revolutionärer Ideen und Bewegungen hervor. Wie aus einer Anfrage im Bundestag hervorgeht, wurden in den vergangenen Jahren 22 Verfahren wegen der „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“, zwei Verfahren wegen „Vorbereitens einer schweren staatsgefährdenden Straftat“ und ein Verfahren wegen der „Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Straftat“ gegen Internationalist*innen aus Deutschland eingeleitet, die sich der YPG oder der PKK angeschlossen haben sollen.

Die Revolution in Nordsyrien ist auch unsere Revolution. Deswegen ist es unsere Aufgabe, sie in Berlin, Deutschland oder Europa mit allen notwendigen Mitteln gegen die Repression zu verteidigen – oder sie direkt in den zivilen oder militärischen Strukturen vor Ort zu stärken.

Solidarität mit Peter, Paolo, Eddi, Jak, Davide, Jacopo und den unbekannten Internationalist*innen. Tod dem Faschismus! Rojava verteidigen!“