Hohe Haftstrafe für ehemalige HDP-Abgeordnete gefordert

In Mêrdîn ging der Prozess gegen die ehemalige HDP-Abgeordnete Gülser Yıldırım weiter. Die Staatsanwaltschaft fordert bis zu 18 Jahre Haft für die Politikerin. Ihr werden Reden zur Last gelegt, die sie als parlamentarische Abgeordnete hielt.

Seit der bislang umfassendsten Festnahmewelle gegen Mitglieder und Abgeordnete der Demokratischen Partei der Völker (HDP), in deren Rahmen unter anderem auch die beiden ehemaligen Ko-Vorsitzenden Selahattin Demirtaş und Figen Yüksekdağ inhaftiert wurden, sind bereits mehr als zwei Jahre vergangenen. Am 4. November 2016 wurden elf Abgeordnete der prokurdischen Partei in der Türkei festgenommen. Mitten in der Nacht holte die Polizei neben Demirtaş und Yüksekdağ auch die Abgeordneten Nursel Aydoğan, Sırrı Süreyya Önder, Selma Irmak, Ziya Pir, Ferhat Encü, Gülser Yıldırım, İdris Baluken, Leyla Birlik und İmam Taşçıer aus ihren Wohnungen. Während Sırrı Süreyya Önder, Ziya Pir und İmam Taşçıer später gegen Meldeauflagen wieder freigelassen wurden, erging gegen die anderen nach Aufhebung ihrer parlamentarischen Immunität Haftbefehl. Seitdem sitzen sie in verschiedenen Gefängnissen in der Türkei in Untersuchungshaft. Mittlerweile befindet sich auch Sırrı Süreyya Önder im Gefängnis. Im September wurde der einstige Sprecher der Imrali-Delegation zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Am 6. Dezember trat er im Gefängnis von Kandira seine Haftstrafe an.

In Mêrdîn (Mardin) ging am Freitag vor dem Schwurgericht der Prozess gegen die ehemalige HDP-Abgeordnete Gülser Yıldırım weiter. Die Staatsanwaltschaft wirft der Politikerin „Propaganda für eine verbotene Terrororganisation“ sowie „Volksverhetzung“ in mehreren Fällen vor und fordert bis zu 18 Jahre und drei Monate Haft für Yıldırım. Die Anklage stützt sich bei ihren Vorwürfen ausschließlich auf Reden und Aussagen der Politikerin, die sie zwischen 2012 und 2016 als parlamentarische Abgeordnete tätigte. Gülser Yıldırım selbst, die sich ebenfalls im Gefängnis von Kandira befindet, war im Gerichtssaal nicht anwesend. Auch lehnte sie es ab, an der Verhandlung über das Videoliveschaltungssystem SEGBIS teilzunehmen.

Das Gericht ordnete die persönliche Anwesenheit der Politikerin an und vertagte die Verhandlung. Der neue Prozesstermin wurde für den 4. März angesetzt.  

Im April des vergangenen Jahres wurde Yıldırım wegen „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ zu einer siebeneinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Ihr wurde zum Vorwurf gemacht, den Leichnam eines Guerillakämpfers in ein Krankenhaus gebracht zu haben.