Bundesregierung macht Geflüchtete zu Zwangsbedarfsgemeinschaft

Auf eine Schriftliche Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke antwortet die Bundesregierung, Schutzsuchende, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, erhielten geringere Leistungen, da sie zusammen wirtschaften.

Die Bundesregierung führt für in Gemeinschaftsunterkünften lebende Geflüchtete eine Art „Mitwirkungspflicht“ zum gemeinsamen Wirtschaften ein. Auf diese Weise hätten sie wie Paarhaushalte, deren Bedarf ebenfalls gemeinsam berechnet wird, geringere Kosten. Daher sollen sie zehn Prozent weniger Geld erhalten. Das sei auch für Menschen zumutbar, die einander nicht nahestehen oder keine Lebensgemeinschaft eingegangen sind, da die Geflüchteten ja „nur für die Dauer der Zuweisung in die Sammelunterkunft gemeinsam leben müssen“. Die innenpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, Ulla Jelpke, erklärte dazu: „Schon das ist offenkundig falsch: Eine solche Gemeinschaftsunterbringung kann angesichts der angespannten Wohnungslage Jahre dauern, zudem werden die Regeln zur verpflichtenden Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen gerade noch einmal verschärft.“

Die Abgeordnete weiter: „Das ist eine geradezu abenteuerliche und überaus zynische Konstruktion, mit der eine verfassungswidrige zehnprozentige Kürzung der ohnehin zu geringen Leistungen für Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften begründet werden soll. Schon die Vorstellung, dass einander fremde Menschen, zum Teil aus unterschiedlichen Ländern, mit unterschiedlichen Status, zu einem gemeinsamen Leben und Wirtschaften gezwungen werden sollen, um Kosten einzusparen, ist überaus befremdlich. Es ist offenkundig: Die geplante Kürzung ist willkürlich und damit verfassungswidrig – die SPD hat dies im Gesetzgebungsverfahren sogar eingestanden. Die Bundesländer müssen am Freitag im Bundesrat diese verfassungswidrige Regelung stoppen – wie sie es bereits 2017 völlig zu Recht getan haben!“