Entscheidung über Auslieferung von Serdar Karakoç vertagt

Die Entscheidung über die Auslieferung des kurdischen Journalisten Serdar Karakoç aus den Niederlanden an Deutschland ist auf den 7. August vertagt worden. Vor dem Gericht in Amsterdam protestierten zahlreiche angereiste Medienschaffende.

„Journalismus ist kein Verbrechen“

Im Auslieferungsverfahren gegen Serdar Karakoç hat heute eine gerichtliche Anhörung in Amsterdam stattgefunden. Der kurdische Journalist ist auf deutsches Ersuchen am 23. Mai in seiner Wohnung in den Niederlanden festgenommen und verhaftet worden. Am 14. Juni wurde er gegen die Zahlung einer Kaution von 5000 Euro vorläufig freigelassen. Sein Pass wurde eingezogen, er darf das Land nicht verlassen und muss einmal wöchentlich bei der Polizei eine Unterschrift abgeben. In Deutschland wird gegen den 64-Jährigen nach §§129a/b StGB wegen vermeintlicher Mitgliedschaft in der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) ermittelt.


Vor dem Gerichtsgebäude in Amsterdam versammelten sich Dutzende Medienschaffende und Aktivist:innen, die teilweise aus anderen Ländern angereist waren. Die Initiative „Freiheit für Serdar Karakoç“ hat zur Solidarität mit dem Journalisten und zum Protest gegen die deutsche Kriminalisierungspolitik aufgerufen. Nur eine kleine Gruppe konnte die Verhandlung beobachten.

Das Gericht erklärte zu Beginn der Verhandlung, dass die niederländische Justiz lediglich das Auslieferungsgesuch prüft und sich nicht mit den deutschen Tatvorwürfen befasst. Deutschland beschuldige Karakoç der Betätigung für eine terroristische Vereinigung, dieser Vorwurf werde in den Niederlanden nicht erhoben.

Die Anwälte von Serdar Karakoç machten geltend, dass ihr Mandant ausschließlich wegen journalistischer und politischer Betätigung in Deutschland beschuldigt werde. Diese Arbeit könne nicht mit Terrorismus in Verbindung gebracht werden. Die Verteidigung wies auf die enge Verbindung zwischen Deutschland und der Türkei hin und äußerte die Vermutung, dass das deutsche Strafverfahren auf türkischen Wunsch eröffnet wurde.

Über MIT-Agenten in Deutschland recherchiert

Karakoç sagte, dass er zunächst in der Türkei und nach seiner Flucht auch in Europa journalistisch gearbeitet habe: „Ich lebe seit über zwanzig Jahren in den Niederlanden. In dieser Zeit war ich häufig in Deutschland, Frankreich und anderen Ländern, so auch im vermeintlichen Tatzeitraum von 2017 bis 2018 und hinterher. Der Hauptgrund für meine Reisen war meine journalistische Arbeit. Darüber hinaus leben auch Verwandte von mir in Deutschland.“ Bei seiner Arbeit sei es unter anderem um die Betätigung des türkischen Geheimdienstes MIT in Deutschland gegangen. Er habe recherchiert und mit bedrohten Oppositionellen gesprochen, darunter auch deutsche Abgeordnete.

In der Verhandlung wurde mitgeteilt, dass Karakoç über ein niederländisches Aufenthaltsrecht verfügt und daher im Falle einer Auslieferung und Verurteilung in Deutschland seine Strafe in den Niederlanden absitzen werde. Das Gericht ordnete die Fortsetzung der Meldeauflage an und teilte mit, dass die endgültige Entscheidung über die Auslieferung am 7. August um 12.15 Uhr verkündet wird.