Hubschrauberangriffe und Schusswechsel am Bagok

Der Bagok in Nisêbîn wird von Kampfhubschraubern überflogen und in Teilen bombardiert. Unterhalb des Massivs kommt es zu Schusswechseln, die auf Auseinandersetzungen zwischen Guerilla und Militär hindeuten.

Militäroperation in bewohntem Gebiet

In der nordkurdischen Provinz Mêrdîn (tr. Mardin) bombardieren Kampfhubschrauber der türkischen Armee den Bagok. Die am Montagnachmittag eingesetzten Angriffe richteten sich gegen Ziele am Ausläufer des zum Landkreis Nisêbîn (Nusaybin) gehörenden Massivs, meldete die Nachrichtenagentur Mezopotamya (MA). Ob Menschen zu Schaden gekommen sind, war zunächst unklar.

Friedhof beschossen - möglicherweise Gräber von Guerillaangehörigen getroffen

Bei den bislang bombardierten Orten handelt es sich um bewaldete Gebiete am Rande des Ausläufers des Bagok. MA berichtete unter Berufung auf Bewohnende einer Reihe von Dörfern in der Region, dass unter anderem Dora Kevir, Dora Koçek und Kevirê Reş von Kampfhubschraubern beschossen wurden. Darüber hinaus habe es auch Einschläge auf einem Friedhof gegeben, auf dem Gefallene der kurdischen Befreiungsbewegung liegen. Zudem hätten Bewohnerinnen und Bewohner im Umland des Dorfes Xirabêmişka (Dağiçi) teils intensive Schusswechsel vernommen. Möglicherweise finden dort Auseinandersetzungen zwischen der kurdischen Guerilla und dem türkischen Militär statt.

Kampfhubschrauber überfliegt Bagok (c) MA, Archivaufnahme

Vorgang fällt mit Einrichtung von neuen Sperrgebieten zusammen

Die Bombardierungen am Bagok haben massive Verunsicherung und Panik bei der Bevölkerung ausgelöst. Weder sei das Vorgehen von Behörden oder Armee angekündigt worden, noch habe man Hinweise darauf, wann der Waffen- und Bombeneinsatz wieder eingestellt werden soll. Dabei scheint der Vorgang geplant gewesen zu sein. Am Montagfrüh wurden die ländlichen Regionen im Umland der Dörfer Xirabêmişka, Marînê (Eskihisar), Badibbê (Dibek), Qutbî (Yelekli) und Sîderî (Üçyol) auf Anordnung des Gouverneurs von Mardin in temporäre Sondersicherheitsgebiete umgewidmet. Für die ansässige Bevölkerung bedeutet die Maßnahme, dass für mindestens 15 Tage de facto Ausnahmezustand herrscht.