Haftentlassung der Journalistin Şerife Oruç abgelehnt
Auch in der dritten Hauptverhandlung vor dem 2. Gerichtshof für schwere Straftaten Batman wurde der Antrag auf Haftentlassung der Journalistin Şerife Oruç abgelehnt.
Auch in der dritten Hauptverhandlung vor dem 2. Gerichtshof für schwere Straftaten Batman wurde der Antrag auf Haftentlassung der Journalistin Şerife Oruç abgelehnt.
Heute fand die dritte Hauptverhandlung im Prozess gegen Şerife Oruç, einer Korrespondentin der in der Türkei per Notstandsdekret verbotenen Nachrichtenagentur DIHA, in Êlih (Batman) statt. Şerife Oruç ist gemeinsam mit Emrullah Oruç und Muzaffer Tunç der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung angeklagt.
Die Journalistin konnte ihre eigene Verhandlung nur über eine Videoschaltung aus dem Gefängnis in Mêrdîn verfolgen. Ebenso erging es ihrem Mitangeklagten Muzaffer Tunç, der in Patnos inhaftiert ist. Mit der Haftanstalt in Riha (Urfa), in der sich der dritte Angeklagte Emrullah Oruç befindet, konnte keine Liveschaltung hergestellt werden.
Seit anderthalb Jahren grundlos in Untersuchungshaft
Als Verteidiger von Şerife Oruç erklärte Şeyhmus Bayhan in der Verhandlung, seine Mandantin befinde sich seit 19 Monaten in Untersuchungshaft, ohne dass ein einziger Beweis für die Anschuldigungen gegen sie vorliege. Die Zeugen, die bei den vorherigen Verhandlungen angehört wurden, hätten angegeben, dass ihre polizeilichen Aussagen gegen Şerife Oruç unter Folter erpresst worden seien. Der Anwalt beantragte die Haftentlassung.
Anschließend ergriff Şerife Oruç selbst das Wort und erklärte auf Kurdisch, sie sei Journalistin und seit anderthalb Jahren grundlos in Untersuchungshaft.
Die Haftentlassung aller Angeklagten wurde abgelehnt und die Verhandlung auf den 7. März vertagt.
Überwachungskameras an Zellenfenstern
Şerife Oruç hatte im Dezember in einem Brief mitgeteilt, ihre Briefe und Fotos seien als „bedenklich“ beschlagnahmt worden. Außerdem schrieb sie: „Wie in allen Gefängnisse der Türkei und Kurdistans wird auch in der Strafvollzuganstalt Mardin Typ E täglich gegen geltendes Recht verstoßen. In letzter Zeit haben die Verlegungen zugenommen. In unseren Zellen wurden an den Klimaanlagen und Fenstern Überwachungskameras angebracht.“