Minderheiten weiterhin in Gefahr
Der Assyrische Kulturverein e.V. und die Assyrische Autonomie Bewegung e.V. äußerten ihre Ablehnung der neu gebildeten syrischen Regierung und der geplanten Verfassung. Obwohl mit Hind Kabawat eine Christin zur Ministerin im neuen Kabinett ernannt wurde, repräsentiere die neue Regierung weder die assyrischen Christ:innen noch andere religiöse Minderheiten.
In ihrer Begründung führen die Verbände insbesondere auf, dass die Regierung nach wie vor von der dschihatistischen „Hayat Tahrir al-Sham“ (HTS), die im Dezember die Staatsgeschäfte übernommen hatte, kontrolliert werde. Deren extremistische Ideologie gefährde die Rechte von Minderheiten. Die Konzentration der Macht in den Händen einer islamistischen Elite widerspreche den Prinzipien einer demokratischen Gesellschaft, die die Rechte aller ethnischen und religiösen Gruppen gleichermaßen schützt.
Eine Einzelperson ist nicht ausreichend repräsentativ
Die Ernennung von Hind Kabawat als Ministerin stellt für die assyrischen Vereine keine wirkliche Repräsentation der Gemeinschaft dar. Der Einbezug einer Einzelperson lasse die assyrische Minderheit politisch marginalisiert und weiterhin ohne Einfluss auf die Entscheidungen der Regierung.
Mangelnder Minderheitenschutz in neuer Verfassung
Laut der Pressemitteilung garantiere die geplante Verfassung die Rechte der Assyrer:innen sowie weiterer Minderheiten nicht, wodurch ein echter Schutz vor Diskriminierung verhindert werde. Weiterhin sind Assyrer:innen demnach Opfer religiöser Verfolgung und somit in eine gefährliche Lage versetzt.
Die assyrischen Verbände in Deutschland fordern abschließend die internationale Gemeinschaft dazu auf, die Entwicklungen kritisch zu hinterfragen und den religiösen und ethnischen Minderheiten in Syrien weiterhin Unterstützung zu gewähren.
Klage gegen al-Scharaa
Die Exil-Christ:innenen aus Syrien im Saarland haben im Februar diesen Jahres Klage gegen den Interimspräsidenten Ahmed al-Scharaa (al-Dschaulani) beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe eingereicht. Die assyrische Gemeinschaft hat unter der Al-Nusra-Front, als deren Begründer und Führungsperson al-Scharaa bekannt ist, unsägliches Leid, Massaker und Vertreibungen erlitten. Die Klage umfasst drei Kernpunkte: Verfolgung und Vertreibung, Zerstörung von Kirchen und Kulturgütern sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit, darunter Folter, Mord, Missbrauch und Versklavung.
Titelbild: Feiern zum assyrischen Neujahrsfest Akitu in Rojava 2022