Vier Schweizer dürfen Türkei nicht verlassen

In der Türkei befindet sich ein Doppelstaatler aus der Schweiz im Gefängnis, drei weitere werden an der Ausreise gehindert. Auch Kurden und Türken mit Wohnsitz in der Schweiz sind mit einer Ausreisesperre belegt.

Nach einem Bericht der Zeitung „Tages-Anzeiger” befindet sich derzeit ein Doppelstaatler aus der Schweiz in einem Gefängnis in der Türkei. Drei weitere Doppelstaatler werden an der Ausreise gehindert. Ihnen wird vorgeworfen, dass sie oder nahe Verwandte Teil der Gülen-Bewegung bzw. linker oder kurdischer Gruppierungen sind. Die Bewegung des im US-Exil lebenden Predigers Fethullah Gülen wird von der türkischen Regierung für den versuchten Putsch vom 15. Juli 2016 verantwortlich gemacht. Mitte Juli waren noch acht in der Türkei festgehaltene türkisch-schweizerische Doppelstaatsbürger mit einem Ausreisestopp belegt. Mit der Aufhebung des Ausnahmezustandes in der Türkei durften vier von ihnen ausreisen.

Vergangene Woche konnte ein Doppelstaatler die Türkei nach 391 Tagen wieder verlassen. Der 37-jährige gebürtige Türke war wegen des Vorwurfs der „Mitgliedschaft in einer bewaffneten und international vernetzten Terrororganisation“ – in seinem Fall der Gülen-Bewegung – festgenommen worden und befand sich mehr als drei Monate in Untersuchungshaft.

Auch mehrere Kurdinnen und Kurden mit Wohnsitz in der Schweiz sind mit einer Ausreisesperre belegt. Unter den Festgehaltenen ist eine Kurdin aus Basel, die seit über einem Jahr das Land nicht verlassen darf. Sie war im fünften Monat schwanger, als sie im September 2017 auf dem Istanbuler Atatürk-Flughafen verhaftet wurde. Inzwischen ist die Frau auf freiem Fuss und Mutter einer Tochter, darf aber nicht zurück in die Schweiz. Grund für ihre Verhaftung war offenbar ihr Ehemann, der sich in den sozialen Medien kritisch über den türkischen Präsidenten Erdoğan und dessen Anhänger geäußert hatte. Es ist davon auszugehen, dass er über die vom türkischen Innenministerium ein­gerichtete Denunziationshotline angeschwärzt wurde.