Ein Staatsanwalt, die PKK und das Victory-Zeichen

Gegen 16 Personen, die auf einer Wahlkampfveranstaltung der HDP in Istanbul festgenommen wurden, ist Anklage wegen „Terrorpropaganda“ erhoben worden. Als Beweismittel wird das „angebliche Siegeszeichen der Terrororganisation PKK“ herangezogen.

Gegen 16 Personen, die am 17. Juni auf einer Wahlkampfveranstaltung der Demokratischen Partei der Völker (HDP) im Istanbuler Stadtteil Bakirköy festgenommen wurden, ist Anklage wegen „Terrorpropaganda“ erhoben worden. Als Beweismittel wird das „angebliche Siegeszeichen der Terrororganisation PKK“ herangezogen.

Eine der Angeklagten ist Gülistan Altin. Ihr wird vorgeworfen, dass sie nach der Festnahme im Anschluss an ein Anwaltsgespräch das Victory-Zeichen gemacht und Parolen gerufen hat. In der Anklageschrift heißt es: „Als sie nach einem Anwaltsgespräch aus dem Gesprächsraum geführt wurde, hat sie beide Hände erhoben, mit zwei Fingern ein ‚V‘ geformt, somit das angebliche Siegeszeichen der Terrororganisation gemacht und dabei die Parole ‚Biji Kürdistan‘ gerufen.“

Von den 16 Festgenommenen waren noch drei in Untersuchungshaft, sie wurden nach der Anklageerhebung aus der Haft entlassen.