Jüngsten Presseberichten zufolge plant Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) ein Verbot der Organisation Rote Hilfe. Hierzu erklärt AZADÎ, der Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden in Deutschland:
„Die Rote Hilfe gehörte 1996 zum Kreis der Gründer*innen von AZADÎ und unterstützt seitdem unsere Arbeit durch finanzielle Zuwendungen, die insbesondere Kurdinnen und Kurden zugutekommt, die wegen ihrer politischen und vom deutschen Staat kriminalisierten Aktivitäten strafrechtlich verfolgt werden. Weiter wirkt sie aktiv mit an Konferenzen und Veranstaltungen sowie der Herausgabe und Verbreitung von Broschüren zur Kriminalisierung der kurdischen Freiheitsbewegung.
Konstruktive Zusammenarbeit, Gemeinsamkeit statt Individualisierung, starkes Engagement und überzeugtes Handeln, Aufklärung, Information, Transparenz, Einbeziehung aller Kräfte in der Abwehr reaktionärer, antidemokratischer, menschenfeindlicher Entwicklungen – das ist der Stoff, den der Staat beabsichtigt, in Stücke zu zerreißen. Kein Zufall ist deshalb, dass sowohl die Rote Hilfe als auch AZADÎ in den Berichten des Verfassungsschutzes aufgeführt sind. Dies bedeutet nichts anderes als Stigmatisierung, Kriminalisierung, Einschüchterung, Spaltung und Entsolidarisierung. Gegen diese staatlichen Einwirkungsversuche müssen wir unsere enge Verbundenheit und unseren Widerstand setzen. Die Rote Hilfe wurde 1933 von den Nazis verboten. Das darf sich nicht wiederholen!“