Öcalan-Bilder: Verfahren vor Verwaltungsgericht Berlin
Die Anmelderin einer Kundgebung unter dem Motto „Freiheit für Öcalan” klagt vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen das Verbot des Mittragens von Fahnen mit der Abbildung von Abdullah Öcalan.
Die Anmelderin einer Kundgebung unter dem Motto „Freiheit für Öcalan” klagt vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen das Verbot des Mittragens von Fahnen mit der Abbildung von Abdullah Öcalan.
Weil die Versammlungsbehörde in Berlin das Mittragen von Fahnen mit der Abbildung von Abdullah Öcalan auf einer Kundgebung zum Jahrestags der Verschleppung des kurdischen Vordenkers in die Türkei untersagte, klagt am kommenden Freitag die Anmelderin vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Der Rechtshilfefonds AZADÎ erklärt zu diesem Verfahren:
Am 15. Februar 1999 wurde Abdullah Öcalan mithilfe einer internationalen Geheimdienstoperation von Nairobi/Kenia in die Türkei verschleppt, dort verhaftet und zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt. Seitdem befindet er sich – weitgehend unter Isolationshaftbedingungen ‒ auf der Gefängnisinsel Imralı.
Aus Anlass dieses Jahrestages war unter anderem in Berlin eine Kundgebung für den 15. Februar 2018 mit dem Motto „Freiheit für Öcalan“ geplant. Angemeldet wurde auch das Mittragen von Fahnen mit der Abbildung von Öcalan.
Das untersagte die Versammlungsbehörde in ihrem Auflagenbescheid mit der Begründung, es handele sich bei ihm um den Gründer der PKK. Deshalb sei die Verwendung seines Bildnisses automatisch als Symbol der verbotenen PKK zu werten und mithin als Verstoß gegen das Vereinsgesetz strafbar. Diese Sichtweise war für die Anmelderin der Kundgebung nicht hinnehmbar, weshalb sie Klage gegen den Auflagenbescheid erhoben hatte.
In dem Hauptverfahren wird es nun darum gehen, ob hier einerseits die Grundrechte der Artikel 5 und 8 des Grundgesetzes tangiert sind und andererseits die Behörde von einem verzerrt engen Blick auf die Bedeutung und Rolle der Persönlichkeit von Abdullah Öcalan ausgeht. Nach Auffassung von Rechtsanwalt Dr. Peer Stolle, der die Kläger vertritt, ist eine Reduzierung der Person Abdullah Öcalan auf den PKK-Vorsitz nicht mehr haltbar. Öcalan habe durch sein wissenschaftliches, politisches und publizistisches Wirken großen Einfluss auf viele Menschen und die Diskussion über die Zukunft der kurdischen Siedlungsgebiete, die seine Wahrnehmung auch hier wesentlich prägen.
Der Prozess wird am Freitag, 6. März 2020, um 9:30 Uhr, VG Berlin, Kirchstraße 7, eröffnet.