Erdoğan erstattet Anzeige gegen CHP-Chef Özel
Auf einem CHP-Parteitag bezeichnete Özgür Özel die türkische Regierung als „Junta“, die „Angst vor Wahlen“ habe. Erdoğan sieht sich beleidigt und erstattet nun Anzeige.
Auf einem CHP-Parteitag bezeichnete Özgür Özel die türkische Regierung als „Junta“, die „Angst vor Wahlen“ habe. Erdoğan sieht sich beleidigt und erstattet nun Anzeige.
Der türkische Staatschef Recep Tayyip Erdoğan geht juristisch gegen den CHP-Vorsitzenden Özgür Özel vor. Gegen ihn sei bei der Generalstaatsanwaltschaft in Ankara Strafanzeige wegen Präsidentenbeleidigung erstattet worden, teilte Erdoğans Anwalt mit. Zudem wurde bei einem Zivilgericht erster Instanz eine Klage auf Schadenersatz in Höhe von 500.000 türkische Lira (rund 12.000 Euro) eingereicht.
Özel bezeichnete die türkische Regierung bei einem CHP-Parteitag am Wochenende als „Junta“ bezeichnet, „die Angst vor Wahlen, Angst vor ihren Gegner:innen und Angst vor der Nation“ habe. “. Erdoğan sei der Präsident dieser Junta, „die es auf diejenigen abgesehen hat, die die Unterstützung der Menschen haben, und auf diejenigen, die zu seinen Rivalen werden könnten“.
In seiner Rede verurteilte Özel außerdem die Inhaftierung des Istanbuler Oberbürgermeisters Ekrem Imamoğlu. Der CHP-Präsidentschaftskandidat, der als größter innenpolitischer Rivale von Langzeitherrscher Erdoğan gilt, war im März wegen Korruptionsvorwürfen und Terrorverdachts festgenommen worden.
Beliebter Knüppel der Regierung
Der Vorwurf der Präsidentenbeleidigung war bereits seit Gründung der türkischen Republik ein allseits verbreitetes Mittel der Repression. Unter der Herrschaft von Recep Tayyip Erdoğan erreichte diese Form der politischen Verfolgung jedoch völlig neue Dimensionen. Kein Präsident in der Geschichte der Türkei ist so schnell beleidigt wie der islamofaschistische Diktator. Nach Recherchen der oppositionellen Zeitung „Birgün“ wurden allein im Jahr 2023 über 25.500 Ermittlungsverfahren wegen Präsidentenbeleidigung (Artikel 299) mit rund 18.800 Verdächtigen eingeleitet. Über 7.000 Fälle landeten vor Gericht, nur rund 1.700 der betroffenen Personen wurden freigesprochen.