Solin G. – Passentzug war rechtswidrig

Solin G. hat gegen den Einzug ihres Ausweises und Reisepasses geklagt – und vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf Recht bekommen.

Am Mittwoch wurde vom Verwaltungsgericht Düsseldorf der Passentzug für Solin G. außer Kraft gesetzt. Die junge Kurdin hatte geklagt, nachdem ihr im Sommer diesen Jahres durch die Stadt Oberhausen auf Anweisung der Staatsschutzabteilung der Kriminalpolizei Reisepass und Personalausweis abgenommen worden war.

Als Grundlage für diese Maßnahme, die einen schweren Einschnitt in die Grundrechte der Klägerin darstellten, wurden von der Stadtverwaltung schwammige Hinweise auf angebliche Nähe zur PKK durch den Staatsschutz als ausreichend angesehen. Die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme wurde ebenso wenig gestellt wie die Frage nach gerichtsfesten Beweisen für die erhobenen Vorwürfe.

Konstruierte Vorwürfe gegen Solin G.

Solin G. war vom Staatsschutz bezichtigt worden, sich dem bewaffneten Kampf der kurdischen Freiheitsbewegung anschließen zu wollen. Als angeblicher Beleg wurde eine Reise nach Istanbul angeführt, bei der Solin ihre Verwandten besucht hatte.

Auch aus der Teilnahme an Demonstrationen gegen die Isolationshaft des kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan sowie gegen die wiederholten völkerrechtswidrigen Bombardierungen der Autonomieregion Nord- und Ostsyrien und der Kurdistan-Region Irak versuchte die Beklagte, eine ausreichende Gefährlichkeit zu konstruieren. Solin G. habe bei den Demonstrationen Redebeiträge gehalten und das Portrait Öcalans gezeigt. Bis heute wurde gegen die 18-jährige Auszubildende nie ein Verfahren eingeleitet.

Solin G. verteidigte vor Gericht ihr Recht auf politische Meinungsäußerung und kündigte an, sich auch zukünftig mit legalen Mitteln an politischen Aktivitäten gegen die Unterdrückung des kurdischen wie auch aller anderen Völker zu beteiligen. Aktuell strebe sie allerdings im Anschluss an ihre Ausbildung ein Studium an.

Ein wichtiger Sieg gegen antikurdische Repression in Deutschland

Solin G. mit Rechtsanwalt Tim Engels nach dem Urteil

Der Vorsitzende Richter Bongen gab der Klägerin Recht und setzte die Ordnungsverfügung außer Kraft. Bongen bezeichnete die Beweislage als viel zu dünn und zweifelte an, dass es für einen Teil der Verfügung überhaupt eine Rechtsgrundlage gäbe. Ein Zuruf der Polizei allein sei keineswegs für eine solche Maßnahme ausreichend, so der Richter.

Tim Engels, der Anwalt der Klägerin, zeigte sich mit dem Ausgang des Verfahrens im Gespräch mit ANF zufrieden, das Gericht habe damit auch seiner Rechtsauffassung entsprochen. „Das Gericht hat mit dem Urteil der Stadtverwaltung Oberhausen eine Hausaufgabe aufgegeben: dafür Sorge zu tragen, dass es in Zukunft nicht mehr einfach auf Zuruf aus einer Polizeibehörde ohne Überprüfung auf Rechtmäßigkeit zu solchen einschneidenden Maßnahmen kommt“, resümierte Engels das Urteil.