Klage gegen kurdische Verlagsverbote

Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird heute über die Klage gegen das Verbot kurdischer Verlagshäuser verhandelt. Vor dem Gerichtsgebäude findet eine Kundgebung statt, unter den Aktivist:innen sind viele betroffene Musiker:innen.

Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat der Prozess um das Verbot der kurdischen Verlage Mezopotamien und MIR Multimedia begonnen. Den am 1. Februar 2019 von Bundesinnenminister Horst Seehofer verbotenen Medienvertrieben wird vorgeworfen, allein der Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts der PKK zu dienen. Etwa 50.000 Werke kurdischer Kultur wurden beschlagnahmt, die Räumlichkeiten in Neuss wurden versiegelt.

Die beiden Verlage haben das Verbot geklagt und fordern die Rückgabe ihrer Archive. Über diese Klage wird heute in Leipzig verhandelt. Auf dem Simsonplatz vor dem Gerichtsgebäude findet zeitgleich eine Solidaritätskundgebung für die kurdischen Verlage statt, mit der die Aufhebung des Verbots gefordert wird. Unter den Aktivist:innen sind zahlreiche Musiker:innen wie Hozan Şemdin, Hozan Aydın, Hozan Seyidxan, Cewad Merwanî, Pewyan Arjîn und Hozan Özgür Ruha, deren Werke vom deutschen Staat beschlagnahmt wurden.

Die Kundgebung wird bis nach der für heute erwarteten Urteilsverkündung andauern.