Münster: Erster Freispruch im Prozess um Flughafenblockade

Im November 2019 hatten Internationalisten mit einer Blockadeaktion am Flughafen Münster/Osnabrück gegen den türkischen Angriffskrieg in Rojava demonstriert. Nun ist der erste Prozess gegen einen Angeklagten mit einem Freispruch beendet worden.

Der erste Prozess gegen einen Angeklagten wegen der Teilnahme an einer Blockadeaktion im November 2019 am Check-In-Schalter der türkischen Fluggesellschaft SunExpress im Flughafen Münster/Osnabrück (FMO) ist mit einem Freispruch vor dem Amtsgericht Steinfurt beendet worden. Das teilt „Perspektive Rojava-Solidaritätskomitee Münster“ mit. Das Bündnis verschiedener Münsteraner Gruppen, Initiativen und Einzelpersonen, welches die Revolution in Rojava solidarisch unterstützt, fordert nun die sofortige Rücknahme von Strafanzeigen der FMO-Betreiber.

An der Schalterblockade gegen die Invasion der Türkei in Rojava hatten sich rund zwanzig Internationalistinnen und Internationalisten beteiligt. Die Aktion reihte sich ein in ähnliche Proteste bundesweit sowie weltweit, mit denen Solidarität mit dem basisdemokratischen Gesellschaftsprojekt in Rojava, das von der Türkei im Bündnis mit dschihadistischen Milizen angegriffen wurde und nach wie vor wird, ausgedrückt werden sollte.

„Wir haben abends während der An- und Abflüge mit Ziel Türkei an der Abfertigung demonstriert und die Menschen, die in die Türkei fliegen wollten, aufgefordert, als klaren Ausdruck ihres Widerstands gegen Erdogans Kriegspolitik hier zu bleiben und die Türkei touristisch zu boykottieren,“ erklärt Thomas Siepelmeyer von der „Perspektive Rojava Solidaritätskomitee Münster“ rückblickend zu der Aktion.

Siepelmeyer: Verdiente juristische Klatsche

Von der Geschäftsführung der Flughafen Münster/Osnabrück GmbH wurden daraufhin Strafanträge wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz oder Hausfriedensbruch gegen die Aktivist*innen gestellt. Das Münsteraner Bündnis hatte damals schon darauf hingewiesen, dass das Bundesverfassungsgericht zum Thema öffentliche Nutzung der Flughäfen zu Demonstrationszwecken schon längst (2011) abschließend im Sinne des Rechts auf Versammlung und Demonstration geurteilt hatte. „Trotz dieser klaren Lage wollte die Geschäftsführung der Flughafen GmbH ihre Strafanzeigen nicht zurücknehmen und hat nun die verdiente juristische Klatsche erhalten,“ betont Thomas Siepelmeyer.

Video: Med Tube Münster

Rat und Fraktionen sollen sich gegen Anzeigen aussprechen

Über die Stadtwerke Münster GmbH ist die Stadt Münster die Haupteigentümerin des Flughafens. „Perspektive Rojava Münster“ fordert den Rat der Stadt, die einzelnen Fraktionen und alle seine Mitglieder auf, sich deutlich gegen die Strafanzeigen auszusprechen, die auf die Beschneidung der Ausübung des Meinungs- und Versammlungsgesetzes an Flughäfen und anderen öffentlichen Einrichtungen gerichtet sind.