IS-Mörder zu lebenslanger Haft wegen Völkermord verurteilt

Der Iraker Taha A.-J. wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Ihm wurde nachgewiesen, ein fünfjähriges ezidisches Mädchen verdursten lassen zu haben.

Am Dienstag wurde Taha A.-J. wegen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen gegen Personen, Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft, dem Mord an einem fünfjährigen ezidischen Mädchen sowie Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung nach Paragraph 129b in Frankfurt zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das IS-Mitglied hat das fünf Jahre alte Kind und dessen Mutter als Sklavinnen gekauft und so schwer misshandelt, dass das Mädchen bei einer Strafaktion in der Sonne angekettet verdurstete.

Seit April stand der Iraker vor dem Frankfurter Staatsschutzsenat. Die Bundesanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe und die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld gefordert. Taha A.J. hatte die Vorwürfe durch seine Verteidiger zurückweisen lassen.

Die Mutter des Kindes überlebte und nahm als Nebenklägerin am Verfahren teil. Ihr wurden 50.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.

Taha A.J.s Ehefrau Jennifer W. war zuvor vor dem Oberlandesgericht München zu zehn Jahren Haft wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Beihilfe zum versuchten Mord, zu versuchten Kriegsverbrechen und wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt worden. Jennifer W. war an der Sklavenhaltung durch den IS beteiligt und sah mindestens tatenlos dabei zu, wie das ezidische Kleinkind in der prallen Sonne von W.s Ehemann angekettet wurde und verdurstete. Zudem wurde ihr vorgeworfen, als Sittenpolizistin des IS patrouilliert zu haben.