QSD: Rekrutierung Minderjähriger verboten!

Mit einem schriftlichen Befehl hat Mazlum Abdi als Befehlshaber der Generalkommandantur der QSD erklärt, dass die Rekrutierung von Kämpfer*innen unter 18 Jahren verboten ist.

Im Namen der Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) hat der Befehlshaber Mazlum Abdi verkündet, dass die Kinderrechtecharta der UN aus dem Jahr 1989 sowie die Zusatzprotokolle zur Gewährleistung der Nicht-Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten vollständige Gültigkeit für seine Kräfte genießen.

In dem Befehl, der auf der Internetseite der QSD veröffentlicht wurde, wird darauf hingewiesen, dass die Beteiligung von Minderjährigen in den Reihen der Demokratischen Kräfte Syriens satzungsmäßig verboten ist. Sollten dennoch Minderjährige in den Reihen der QSD ausgemacht werden, sollen die verantwortlichen Einheiten diese entlassen und an die verantwortlichen Räte für Bildung und Erziehung der Autonomiebehörden übergeben.

Alle militärischen Einheiten werden dazu angehalten, sich an diesen Befehl zu halten. Anderweitiges Verhalten werde mit Disziplinarmaßnahmen sanktioniert, heißt es in dem Befehl.