Düsseldorf: Willkürliches Verbot von assyrischer Fahne

Auf einer Kundgebung in Düsseldorf für die Freiheit des kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan wurde von der Polizei das Zeigen der assyrischen Nationalfahne verboten.

Obwohl sich die assyrische Fahne nicht auf der Liste der verbotenen Symbole des Innenministeriums befindet, hat die Polizei in Düsseldorf willkürlich Suryoye verboten, ihre Nationalfahne auf einer Kundgebung gegen die Isolation von Abdullah Öcalan zu zeigen.

Am dritten Tag der seit Montag andauernden Dauerkundgebung in Düsseldorf wollte der Assyrer Sabri Barsilibo mit der assyrischen Nationalfahne an der Aktion teilnehmen. Dies wurde ihm jedoch verboten, seine Fahne wurde beschlagnahmt. Gegen Barsilibo wird nun wegen „Tragen eines verbotenen Symbols“ ermittelt.

 

Kurden und Assyrer teilen dasselbe Schicksal“

Barsilibo erklärte gegenüber ANF, dass das kurdische Schicksal dem assyrischen ähnele. Er habe trotz der Repression an der Kundgebung für die Freiheit von Abdullah Öcalan teilgenommen. Das Mitglied des Kongresses der Völker und Weltanschauungen Mesopotamiens erklärte, für die Freilassung Öcalans sei „ein gemeinsamer Kampf“ notwendig.

Systematische Praxis der deutschen Polizei“

Die assyrische Fahne ist seit über 50 Jahren zum Symbol der Assyrer*innen in ihrer Heimat wie auch in der Diaspora geworden. Die viergeteilte Fahne mit blauem Stern und vier rot-weiß-blauen Linien trägt im oberen Viertel das Symbol der vorchristlichen Gottes Ashur.

Vertreter*innen assyrischer Organisationen verurteilten die Handlungen der Polizei scharf: „Dieses Vorgehen der Polizei ist buchstäblich skandalös. Das Verbot einer Nationalfahne ist ein Novum in Deutschland. Darüber hinaus ist die Flagge keiner unserer Organisationen offiziell verboten. Die deutsche Polizei erklärte aber, die Fahne bereits zuvor verboten zu haben. Das stimmt, sie wollten immer wieder das Zeigen der Fahne und der Symbole der Suryoye verhindern. Wir haben viele Klagen gewonnen, aber sie bestehen immer noch auf dieser Haltung.“

Teil der Isolationspolitik gegenüber der kurdischen Freiheitsbewegung

Der Kontext der Demonstration spielt hierbei sicher auch eine Rolle. Es ist zu befürchten, dass die Polizei so assyrische Aktivist*innen daran hindern möchte, an Aktionen der kurdischen Freiheitsbewegung teilzunehmen, und dass die Repression zu den Isolierungsbestrebungen deutscher Behörden zählt.