Gericht bestätigt Verbot kurdischer Verlage

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot der kurdischen Verlage Mezopotamien Verlag und MIR Multimedia bestätigt. Was mit den beschlagnahmten Büchern und dem wohl größten kurdischen Musikarchiv geschieht, ist unklar.

Am Mittwoch wurde vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klage des Mezopotamien Verlags und von MIR Multimedia gegen ihr Verbot durch das Innenministerium verhandelt. Beide Medienbetriebe wurden 2019 unter Horst Seehofer mit der Begründung verboten, sie würden einzig und allein dem organisatorischen Zusammenhalt der PKK dienen.

Verbot bestätigt

Das Bundesverwaltungsgericht sah personelle Überschneidungen zwischen PKK und beiden Medienbetrieben als erwiesen an. Der Mezopotamien Verlag diene zudem der Verbreitung von PKK-Propaganda und der MIR Musikvertrieb der Finanzierung der PKK, hieß es in der Urteilsbegründung. Was mit dem wohl größten Archiv kurdischer Musik und etwa 50.000 Büchern geschieht, ist derzeit unklar. Es bleibt jedoch zu befürchten, dass diese nun vernichtet werden.

Breite Solidarität

Vor dem Gerichtsgebäude fand während der Verhandlung eine Solidaritätskundgebung statt, an der etwa siebzig Personen teilnahmen, darunter Autor:innen und Musiker:innen, die in den verbotenen Medienhäusern veröffentlicht haben. Im Vorfeld des Prozesses haben über 100 Kulturschaffende und Verlage eine Solidaritätserklärung unter dem Titel „Gegen politische Zensur und die Einschränkung von Publikationsfreiheit und kultureller Vielfalt“ veröffentlicht.
Auf der Kundgebung sprach unter anderem die sächsische Landtagsabgeordnete Juliane Nagel (DIE LINKE) und forderte die Aufhebung des Verbotes.

Schwierige Prozessvorbereitung

Vor dem Prozess äußerten sich die Anwälte der beiden Medienvertriebe kritisch zum Verfahrensablauf, ihnen sei kein Zugang zu den beschlagnahmten Büchern gewährt worden, lediglich zu den Geschäftsunterlagen. Aus ihrer Sicht ist das Verbot der Kulturunternehmen nach dem Vereinsgesetz ein schwerwiegender Eingriff in die Kunstfreiheit und ein Verstoß gegen die grundgesetzlich garantierte Verhältnismäßigkeit. Sie verwiesen etwa darauf, dass der Mezopotamien Verlag nicht nur Bücher in verschiedenen Sprachen zu kurdischer Geschichte, zur kurdischen Frauenbewegung und Schriften von Abdullah Öcalan veröffentlicht hat, sondern auch in türkische und kurdische Sprache übersetzte Romane und Klassiker der Weltliteratur sowie Kinderbücher. Keines des Werke wurde je beanstandet, es gab keinerlei Klagen aufgrund irgendwelcher Inhalte.