Aufruf an Türkei-Wahlberechtigte im Ausland

Der kurdische Dachverband KCDK-E ruft alle Wahlberechtigten im Ausland dazu auf, umgehend zu kontrollieren, ob sie in die Listen für die vorgezogenen Neuwahlen in der Türkei am 24. Juni eingetragen sind.

Der Kurdische Demokratische Gesellschaftskongress Europa (KCDK-E) hat in einer schriftlichen Erklärung darauf hingewiesen, dass die Stimmabgabe für die vorgezogenen Neuwahlen in der Türkei im Ausland bereits vom 1. bis 15 Juni erfolgt. „Die Auslandsstimmen spielen eine bestimmende Rolle bei den Wahlen am 24. Juni. Jede einzelne Stimme kann den Ausgang beeinflussen“, erklärt der KCDK-E.

Weiter heißt es in der Erklärung: „Jede nicht genutzte Stimme nützt dem Diktator Erdoğan. In diesem Bewusstsein müssen wir uns entschlossen dem Wahlkampf widmen.“

Wie wird gewählt?

Alle im Ausland lebenden und in der Türkei Wahlberechtigten seien aufgerufen, umgehend zu kontrollieren, ob sie in die Wahllisten eingetragen seien und in welchem Konsulat sie wählen können, so der KCDK-E. Alle Informationen sind auf der Internetseite http://www.ysk.gov.tr/  unter Eingabe der Identitätsnummer abrufbar. Nicht registrierte Wahlberechtigte können von dieser Seite ein Formblatt ausdrucken, das sie ausgefüllt beim zuständigen türkischen Konsulat abgeben müssen. Die Registrierungsfrist endet am 4. Mai um 16.00 Uhr.