Zwei Gefangene in der Türkei gestorben

In der Türkei sind innerhalb einer Woche zwei kranke Gefangene gestorben. Die Initiative „Freiheit für kranke Gefangene“ forderte im Rahmen ihrer 233. Aktionswoche die Ministerien für Justiz und Gesundheit auf, Maßnahmen zu ergreifen.

Die Initiative „Freiheit für kranke Gefangene“ hat im Rahmen ihrer 233. Aktionswoche auf die Situation der kranken Gefangenen aufmerksam gemacht, die in den Gefängnissen der Türkei inhaftiert sind. Innerhalb einer Woche sind zwei politische Gefangene gestorben. Die Initiative forderte die Ministerien für Justiz und Gesundheit auf, dringend Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Verbesserung der Haftsituation von kranken Gefangenen führen.

Vor den Räumlichkeiten der Ankara-Sektion des türkischen Menschenrechtsvereins IHD (İnsan Hakları Derneği) berichtete die Menschenrechtsaktivistin Sevil Ataş, dass kranke Gefangene trotz attestierter Haftunfähigkeit in den Gefängnissen dem sichereren Tod überlassen werden. Im Fall des bettlägerigen Gefangenen Ali Haydar Yıldız, der vor wenigen Tagen im Typ-R-Gefängnis von Metris ums Leben gekommen ist, wurden seit 2012 Anträge auf Haftverschonung trotz diverser ärztlicher Atteste abgelehnt.

Ein weiterer Gefangener ist im Typ-T-Gefängnis von Tarsus an einem Herzinfarkt gestorben. Der 62-jährige Mehmet Gök befand sich seit 1995 im Gefängnis. Am Mittwoch wurde er in Ceyhan bestattet. Sevil Ataş berichtete, dass seit Anfang des Jahres 2017 mindestens 16 Gefangene einem Herzleiden erlegen sind. Die Initiative gehe allerdings davon aus, dass die Dunkelziffer höher sein dürfte.

Die Zustände in den meist überbelegten Gefängnissen in der Türkei sind katastrophal. Zu den schwerwiegendsten Problemen gehören eingeschränkter Zugang zu gesundheitsfördernden Maßnahmen für die Gefangenen, lange Fahrten zwischen Gefängnissen und Krankenhäusern und die ausbleibende Einweisung auf Krankenstationen und Kliniken. Insbesondere das Leben von den herzkranken Gefangenen ist in Gefahr, da im Notfall ein schneller Eingriff erforderlich ist.