Prozess in Nürnberg: Staatsanwaltschaft verwechselt Symbole

In der kommenden Woche findet in Nürnberg ein weiterer Prozess wegen vermeintlich verfassungswidriger Symbole statt. Der Staatsanwaltschaft ist offenbar ein Fehler unterlaufen.

Am 27. Mai 2019 findet ab 9 Uhr vor dem Amtsgericht Nürnberg ein Prozess gegen Nico Schreiber statt. Dem Vorsitzenden der SJD – Die Falken Nürnberg wird fälschlicherweise vorgeworfen, die Flagge der Volksverteidigungskräfte HPG bei einer Solidaritätsbekundung für Efrîn gezeigt zu haben. Vor dem Prozess wird es um 7.30 Uhr hierzu eine Kundgebung vor dem Amtsgericht Nürnberg geben.

Am 3. Februar 2018 fand in Nürnberg eine Solidaritätsaktion gegen die völkerrechtswidrige Militärinvasion der Türkei in Efrîn statt. „Wir haben das nicht verbotene Symbol der syrisch-kurdischen Volksverteidigungseinheiten YPG, aufgeteilt auf drei verschiedene farbige Formen, auf dem Dach der SPD-Zentrale gezeigt. Zu dieser Zeit führte die Türkei einen Angriffskrieg gegen die syrisch-kurdische Stadt Afrin. Die bis dahin relativ stabile Region in Syrien wurde durch die YPG und YPJ verteidigt. Diesen Organisationen ist es unter anderem zu verdanken, dass der IS aus weiten Teilen Syriens vertrieben und zerschlagen ist. Die YPG und YPJ haben mit ihrem entschlossenen Kampf gegen den Islamismus sehr viel zur Sicherheit in Europa und weltweit beigetragen. Als die Türkei im Januar 2018 zum Angriff auf Afrin überging, waren es wieder die YPG/YPJ, die Freiheit, Selbstbestimmung, Frauenrechte und Demokratie verteidigten“, schreiben die Falken in einer Presseerklärung.

Kurden haben zur Sicherheit in Europa beigetragen

Nico Schreiber, ein 28-jähriger Auszubildender, erklärt zum Vorwurf der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gegen ihn:

„Im Januar 2018 hat die Türkei die kurdische Stadt Afrin in Syrien militärisch angegriffen. Die Türkei hat damit einen Angriffskrieg gegen eine verhältnismäßig ruhige und sichere Region und ihre Bewohner*innen im kriegsgebeutelten Syrien begonnen. Dem türkischen Staat ging und geht es dabei nicht um die Sicherheit von Menschen, sondern darum, die Selbstverwaltung in den kurdischen Gebieten zu zerschlagen.

Diese Selbstverwaltung haben die Volksverteidigungseinheiten der YPG und der YPJ verteidigt. Und zwar vor allem gegen die Barbarei des Islamischen Staats (IS). Der YPG/YPJ ist es unter anderen zu verdanken, dass der IS aus weiten Teilen Syriens vertrieben und zerschlagen ist. Der YPG/YPJ ist es zu verdanken, dass 2014 im irakischen Sindschar ein islamistischer Massenmord an etwa 30.000 Jesid*innen verhindert wurde. Die YPG und YPJ haben mit ihrem entschlossenen Kampf gegen den Islamismus sehr viel zu meiner und unserer Sicherheit in Europa und weltweit beigetragen. Und als die Türkei im Januar 2018 zum Angriff auf Afrin überging, war es wieder die YPG/YPJ, die Freiheit, Selbstbestimmung, Frauenrechte und Demokratie verteidigte.“

Empört und wütend

„Ich war und bin ebenso wie viele andere Falken und Genoss*innen empört über den Überfall der Türkei auf Afrin. Noch wütender war ich darüber, dass die Waffen für diesen Überfall aus Deutschland geliefert wurden. Ich bin gegen Krieg. Deswegen habe ich gemeinsam mit anderen Falken eine Protestaktion vor dem türkischen Konsulat am 31. Januar 2018 und auf dem Dach der SPD-Zentrale am 3. Februar 2018 in Nürnberg gemacht. Wir haben gegen den türkischen Angriffskrieg und die deutsche Unterstützung protestiert. Ich bin gegen Faschismus und Islamismus und bin solidarisch mit denen, die beides bekämpfen. Deswegen haben meine Freund*innen und ich Solidarität mit YPG und YPJ gezeigt. Wir haben zusammen das Logo der YPG gezeigt – symbolisch haben wir es in drei unterschiedlich farbige Formen aufgeteilt. Das grüne Dreieck, das gelbe Dreieck, den roten Stern. Am 3. Februar habe ich den roten Stern gehalten. Um unser Anliegen bekannter zu machen, haben wir außerdem Pressemitteilungen geschrieben und an zahlreiche Stadträt*innen und Funktionär*innen der lokalen SPD geschrieben. Wir wollten, dass sie sich gegen den völkerrechtswidrigen Krieg und die Waffenlieferungen positionieren. Und wir riefen stets zur Solidarität mit der kurdischen Bevölkerung und ihrer Verteidigungseinheiten der YPG/YPJ auf. Ich tue dies auch jetzt noch.“

Klipp und klar für eine Aufhebung des PKK-Verbots

„Ich werde nun angeklagt, Symbole einer verbotenen Organisation gezeigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wirft mir vor, die Fahne der HPG (!) gezeigt zu haben. Die HPG ist der Kampfverband der verbotenen PKK. Die Symbole der beiden Einheiten sind farblich ähnlich, aber ganz anders angeordnet und eigentlich nicht wirklich zu verwechseln. Insofern verwundert mich die Verwirrung seitens der Staatsanwaltschaft einerseits, andererseits überrascht mich höchstens die Dreistigkeit, mit der ich hier verurteilt werden soll für etwas, was ich gar nicht getan habe. Die Fahnen der YPG/YPJ sind nur dann verboten, wenn sie als Ersatzsymbole für die PKK verwendet werden. Ich bin klipp und klar für eine Aufhebung des PKK-Verbots. Dennoch: die Aktion, für die ich angeklagt bin, ging um Afrin, nicht um die PKK. Sie fand im Rahmen einer Demonstration unter dem Motto „Freiheit für Afrin“ statt. Meine Solidarität habe ich ausschließlich der YPG/YPJ und der Bevölkerung in Afrin ausgesprochen, was auch unserer obigen Presseerklärung leicht zu entnehmen ist. Wie kommt die Staatsanwaltschaft darauf, dass ich die HPG-Fahne gezeigt hätte? In all unseren Statements haben wir Falken damals explizit betont, dass es um die YPG/YPJ geht und nun wird einfach behauptet, ich hätte die Fahne der verbotenen HPG gezeigt? Das ist nur damit zu erklären, dass die kurdische Bewegung und ihre solidarischen Freund*innen massiv kriminalisiert und verfolgt wird. Aber es bleibt dabei: Freiheit, Selbstbestimmung, Frauenrechte, Friede, Demokratie und Emanzipation sind vielleicht manchmal eine Straftat, aber niemals ein Verbrechen!

Meine und unsere Forderungen sind nach wie vor die gleichen: Keine Waffenexporte in die Türkei, Schluss mit der Kriminalisierung kurdischer Aktivist*innen und Abzug aller türkischen Truppen aus den kurdischen Gebieten in Syrien.“