Polizei verhindert Grabbesuch wegen „erwarteter Terrorpropaganda“

Weil Terrorpropaganda zu erwarten sei, hat die Polizei in Êlih einen Grabbesuch bei einer kürzlich verstorbenen Friedensmutter verhindert. Der Friedhofszugang wurde mit Panzerfahrzeugen versperrt.

Wegen „zu erwartender Terrorpropaganda“ ist einer Abordnung aus Mitgliedern von HDP und TJA im nordkurdischen Êlih (tr. Batman) ein Grabbesuch bei der kürzlich verstorbenen Aktivistin Muhlise Kına verweigert worden. Der Friedhof in der Ortschaft Tilmis (Akça) wurde bereits im Vorfeld weiträumig abgesperrt, am Eingang standen sogar gepanzerte Fahrzeuge bereit. Die Polizei gab an, einen anonymen Hinweis erhalten zu haben. Aus „Gründen der Sicherheit“ sei es unabdingbar, diese „Maßnahme“ zur „Abwehr von terroristischer Propaganda“ durchzuführen, hieß es weiter.

Die Abordnung bestand unter anderem aus dem HDP-Abgeordneten Necdet Ipekyüz, dem abgesetzten Bürgermeisterduo Songül Korkmaz und Mehmet Demir, sowie Aktivistinnen der kurdischen Frauenbewegung TJA und des Rates der Friedensmütter. Die Polizei drohte mit einem Übergriff, sollten sie sich trotz Verbot zum Friedhof begeben. Anschließend folgten GBT-Abfragen von staatlich gespeicherten Daten. Eine schriftliche Verbotsverfügung legte die Polizei nicht vor. Die Delegation kehrte daraufhin zurück zur Zentrale der Initiative der Friedensmütter.

Bei der dortigen Zusammenkunft warf Ipekyüz der Polizei „rücksichtsloses Verhalten“ vor. „Der Umgang mit dem Grab einer Friedensmutter zeigt, wie tief beim Staat die Angst vor dem Kampf dieser Frauen liegt“, so der Parlamentarier. Dieselbe Furcht sei auch im Gouverneursamt anzutreffen. Seit geraumer Zeit herrscht in Êlih ein totales Aktivitätsverbot im öffentlichen Raum. Die Durchführung von politischen oder kulturellen Veranstaltungen wird in regelmäßigen Abständen wegen vermeintlicher „Sicherheitsbedenken“ verboten. Nur Aktivitäten der Regierungspartei AKP und ihres rechtsextremen Koalitionspartners MHP werden vom Gouverneur erlaubt und stören nicht „die Ruhe und Sicherheit innerhalb der Provinzgrenzen“, wie es in den meist 15-tägig erlassenen Dekreten stets heißt.