Staatsanwaltschaft fordert über drei Jahre Haft für Merdan K.

In dem seit März 2023 vor dem OLG Stuttgart laufenden §§129a/b-Verfahren gegen den kurdischen Aktivisten Merdan K. soll am Donnerstag das Urteil gesprochen werden.

Nach derzeitigem Stand wird der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart am 26. Januar das Urteil gegen den kurdischen Aktivisten Merdan K. (23) verkünden, teilt der Kölner Rechtshilfefonds AZADÎ e.V. mit. Das Hauptverfahren nach §§129a/b StGB war am 17. März 2022 eröffnet worden.

Die Anklage hat Merdan K. der PKK-Mitgliedschaft beschuldigt und ihm vorgeworfen, sich von April 2019 bis zu seiner Festnahme am 20. September 2021 als „hauptamtlicher Kader“ des kurdischen Jugendverbandes „Tevgera Ciwanên Ṣoreṣger“ (TCṢ) betätigt zu haben. Seine „typischen Führungsaufgaben“ seien u.a. die Koordination von „organisatorischen, finanziellen und insbesondere propagandistischen Angelegenheiten der Jugendorganisation“ gewesen. Individueller Straftaten wurde er nicht bezichtigt. Die Ermächtigung zur strafrechtlichen Verfolgung von Merdan K. hat das Bundesjustizministerium am 2. Juli 2020 erteilt (gem. §129b Abs.1 S.3 StGB). Seit seiner Festnahme befindet sich Merdan K. in der JVA Stuttgart-Stammheim.

Da der Aktivist zum „Tatzeitraum“ zwischen 19 und 22 Jahre alt war, ist die Prüfung erforderlich gewesen, ob bei ihm das Jugendrecht zur Anwendung kommen sollte. In ihrem Plädoyer hatte die Staatsanwaltschaft ausgeführt, dass Merdan K. nach dem Erwachsenenstrafrecht zu bestrafen sei. So forderte sie eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Die Verteidigerinnen plädierten auf Freispruch.

An den vorsitzenden Richter gewandt, beklagte Merdan K. in seinem Schlusswort am 12. Januar u.a. die Kurdenfeindlichkeit des deutschen Staates und stellt Parallelitäten zur Türkei fest. So erklärte er unter anderem: „Ich sitze heute hier, weil es die deutsch-türkischen Beziehungen, die deutsch-türkische Einigkeit so vorsieht. Der deutsche Staat benutzt – wie der türkische – das Recht als Instrument, um kurdische Aktivist:innen in Deutschland zu verfolgen und rechtswidrig jahrelang in die Gefängnisse zu stecken. Herr Vorsitzender, das dürfen Sie als Vertreter des Rechts nicht zulassen.“

Welches Urteil der vorsitzende Richter und sein Senat sprechen werden, bleibt abzuwarten. Die Verhandlung findet am Donnerstag, 26. Januar 2023, um 10 Uhr in Saal 2, Asperger Str. 47, Stuttgart-Stammheim statt.