Gericht in Gelsenkirchen: Tragen einer YPG-Fahne ist erlaubt

Kein Bußgeld für das Zeigen der YPG-Fahne: Die MLPD-Aktivistin Monika Gärtner-Engel wurde gestern von einem Gelsenkirchener Gericht freigesprochen.

Weil sie auf einer Demonstration zur Efrîn-Solidarität am 20. März diesen Jahres eine Fahne der Volksverteidigungseinheiten YPG zeigte, forderte die Staatsanwaltschaft Essen, dass Monika Gärtner-Engel von der MLPD mit einem Bußgeld von 200 Euro belegt wird. Das Amtsgericht von Gelsenkirchen folgte allerdings nicht der Forderung der Staatsanwaltschaft und sprach die Aktivistin frei. Die Fahne der syrisch-kurdischen YPG ist in Deutschland „nicht verboten“, erklärte das Gericht in der Urteilsbegründung.

Gärtner-Engel erklärte zu dem Urteil des Gerichts: „Dieses Urteil ist ein Signal, dass es sich lohnt, für demokratische Rechte und Freiheiten einzutreten. Es lohnt sich, internationale Solidarität zu leben und Rückgrat zu bewahren. Und das wird auch in Zukunft bitter notwendig sein, wenn man sich die Situation auf der Welt im Allgemeinen und die Erdoğan-Pläne im Besonderes ansieht.“

Nicht das erste Gerichtsurteil in diese Richtung

Es handelt sich bei dem Gelsenkirchener Urteil nicht um den ersten Gerichtsentscheid, der sich gegen die Kriminalisierung der Fahnen der YPG, YPJ und PYD (Partei der Demokratischen Einheit) stellt. Im März dieses Jahres hatte das Landgericht Aachen ein entsprechendes Urteil des Aachener Amtsgerichts bestätigt, wonach das Posten der YPG-Fahne in den sozialen Medien nicht verboten ist. Ähnliche Urteile wie in Gelsenkirchen gab es bereits auch in Berlin und Frankfurt am Main.

Trotz dieser Urteile setzt besonders die bayerische Staatsanwaltschaft unvermittelt auf die Kriminalisierung der Symbole der YPG und YPJ. Regelmäßig kommt es zu Razzien bei Aktivist*innen in Bayern, die zudem zu Geldstrafen durch die bayerische Justiz verurteilt werden, weil sie auf Protesten oder in den sozialen Medien die Symbole der Frauen- oder Volkbefreiungseinheiten YPJ/YPG zeigen.

Die Kriminalisierung der Symbole der PYD, YPG und YPJ geht zurück auf ein Rundschreiben des Bundesinnenministerium vom 2. März 2017. Mit dieser „Aktualisierung" des PKK-Verbots wurde das Zeigen von zahlreichen Symbolen kurdischer Vereinigungen, wenn sie als Ersatzfahnen für die PKK verwendet werden, für verboten erklärt.