Am vergangenen Donnerstag haben deutsche Behörden vier kurdische Aktivisten an nur einem Tag festgenommen. Ihnen werde eine Mitgliedschaft in der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) vorgeworfen, weshalb nach §§ 129a/129b StGB (mitgliedschaftliche Beteiligung in einer „terroristischen Vereinigung im Ausland“) gegen sie ermittelt werde, teilte der Kölner Rechtshilfefonds AZADÎ e.V. am Samstag mit. Die Ermittlungsverfahren werden demnach von verschiedenen Staatsanwaltschaften geführt und die Haftbefehle seien von Ermittlungsrichtern an unterschiedlichen Gerichten erlassen worden.
Angeblicher Sektorleiter in Berlin festgenommen
Bei einem der betroffenen Aktivisten handelt es sich laut AZADÎ um Mehmet Karaca. Er sei aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters am Bundesgerichtshof (BGH) in Berlin festgenommen worden. Die Bundesanwaltschaft (BAW) verdächtigt ihn, als „hauptamtlicher Kader“ zwischen Oktober 2014 und Juni 2015 den Sektor „Süd 2“ und das Gebiet „Stuttgart“, im Anschluss bis Ende 2015 das Gebiet „Köln“ sowie seit Juni 2024 neben dem Gebiet und der Region „Berlin“ auch den Sektor „Nord“ mit den Regionen „Hamburg“, „Berlin“ und „Niedersachsen“ geleitet zu haben.
Keine individuellen Straftaten
Was wird Karaca vorgeworfen? Nach Auffassung der BAW soll er „typische Leitungsaufgaben“ wahrgenommen haben, wozu die Behörde die Koordination von organisatorischen, personellen und öffentlichkeitswirksamen Angelegenheiten der Vereinigung, die Planung und Durchführung von Veranstaltungen und Versammlungen, das Sammeln von Spenden, das Erteilen von Anweisungen und die Kontrolle derer Ausführung sowie das Erstatten und Einholen von Berichten zählt. Individuelle Straftaten, die bereits an sich und ohne einen Bezug zur PKK strafbar wären, werfe sie ihm nicht vor. Ebenfalls brisant scheint es, dass zwischen den beiden zur Last gelegten Zeiträumen neun Jahre liegen, in denen Karaca nichts vorgeworfen wird. AZADÎ findet das „auffällig“. Nach der Eröffnung des Haftbefehls am gestrigen Freitag setzte der Ermittlungsrichter am BGH diesen in Vollzug, woraufhin Karaca in die JVA Moabit in Berlin in Untersuchungshaft verbracht wurde.
Festnahmen in Bremen und Magdeburg
Ebenfalls am Donnerstag wurde Alaaddin Altan aufgrund eines Haftbefehls des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz in Bremen festgenommen. Zum Zwecke seiner Festnahme wurde auch das Gesellschaftszentrum der Kurd:innen in Bremen durchsucht. Dort fand erst im vergangenen Januar eine Hausdurchsuchung statt. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz wirft ihm vor, sich als Mitglied der PKK betätigt zu haben. Derzeit geht der Rechtshilfefonds AZADÎ davon aus, dass Alaaddin Altan bereits dem Ermittlungsrichter am OLG Koblenz vorgeführt und ebenfalls in Untersuchungshaft genommen wurde.
Des Weiteren wurden zwei Kurden, die in Magdeburg leben und denen die Behörden ebenfalls eine Mitgliedschaft in der PKK vorwerfen, festgenommen. Über den Vollzug der gegen sie ausgestellten Haftbefehle wurde zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht entschieden.
18 Kurden wegen angeblicher PKK-Mitgliedschaft in Haft
Sollten alle vier Betroffenen in Untersuchungshaft genommen werden, würden mit ihnen insgesamt 18 Kurden wegen des Vorwurfs, Mitglied in der PKK zu sein, in deutschen Gefängnissen in Untersuchungs- oder Strafhaft sein. Damit würde die bundesdeutsche Justiz ihren rigorosen Kurs der Repression gegen die kurdische Bewegung fortsetzen, kritisierte AZADÎ.
Deutsche Justiz auf der Seite des Regimes
Weiter betonte der Rechtshilfefonds: „Nachdem Bundeskanzler Olaf Scholz Mitte Oktober zu Besuch bei Präsident Tayyip Erdoğan war und die Bundesregierung ihre Blockade gegen die Lieferung von Kampfflugzeugen des Typs Eurofighter an die Türkei aufgab sowie umfangreiche Waffenlieferungen bewilligte, werden die in den letzten Jahren zur Schau gestellten Verstimmungen zwischen den beiden Regierungen unter den Teppich gekehrt. Damit kehren die Bündnispartnerinnen BRD und Türkei auch offiziell zur alten Waffenbrüderschaft zurück, um ihre rein interessengeleitete Politik fortzusetzen. Und während in der türkischen Innenpolitik einerseits neue Friedensgespräche zwischen Regierung und PKK-Gründer Abdullah Öcalan diskutiert werden, lässt das Regime erneut demokratisch gewählte Bürgermeister:innen in kurdischen Städten absetzen und die kurdischen Gebiete in Nordsyrien und dem Nordirak bombardieren. Mit den jüngsten Festnahmen vom 21. November unterstreicht die bundesdeutsche Justiz ein weiteres Mal, auf wessen Seite sie im Kurdistan-Konflikt steht.“