Türkei-Reisewarnung teilweise aufgehoben

Die deutsche Reisewarnung für die Türkei ist in den Tourismus-Hochburgen an der Mittelmeerküste aufgehoben worden.

Die Bundesregierung hat die Reisewarnung für die vier türkischen Küstenprovinzen Antalya, Izmir, Aydin und Mugla aufgehoben. Das teilt das Auswärtige Amt in seinen Reisehinweisen im Internet mit. Offenbar gibt es eine Vereinbarung mit der türkischen Regierung.

Bisher zählte die Türkei zu den etwa 160 Ländern außerhalb der Europäischen Union und des Schengen-Raums, für die die Reisewarnung eigentlich bis zum 31. August galt. Das Auswärtige Amt betont, dass die Aufhebung „unter der Voraussetzung der strikten Einhaltung des von der türkischen Regierung verfügten umfassenden Tourismus- und Hygienekonzepts" erfolgt.

Demnach muss 48 Stunden vor der Rückreise nach Deutschland ein PCR-Test durchgeführt werden. Positiv Getestete müssen sich in der Türkei in Quarantäne beziehungsweise in ärztliche Behandlung begeben.

„Abkommen mit blutigem Diktator“

Der türkische Außenminister Mevlüt Çavuşoğlu hat Anfang Juli zusammen mit Tourismusminister Mehmet Nuri Ersoy Berlin besucht, um den Türkei-Tourismus aus der Corona-Krise zu retten. Die Tourismusbranche ist eine wichtige Einkommensquelle des türkischen Staates. Der kurdische Dachverband KON-MED und viele weitere Organisationen hatten die Bundesregierung im Vorfeld aufgefordert, kein Tourismusabkommen „mit dem blutigen Diktator Erdogan“ zu treffen. Mit den Tourismuseinnahmen werde der Krieg gegen das kurdische Volk finanziert, die Bundesregierung dürfe sich nicht länger mitschuldig machen.

„Halten Sie sich von Menschenansammlungen fern“

Tatsächlich findet sich in den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes unter einer Art Gebrauchsanweisung für den Türkei-Urlaub in Corona-Zeiten eine ganze Liste mit drohenden Gefahren. So kann es an der türkisch-griechischen Landgrenze zu gewaltsamen Zusammenstöße kommen. Deutsche Staatsangehörige werden weiterhin willkürlich festgenommen, mit einer Ausreisesperre belegt oder ihnen wird die Einreise in die Türkei verweigert, so das Auswärtige Amt:

„Festnahmen, Strafverfolgung oder Ausreisesperre erfolgten des Weiteren vielfach in Zusammenhang mit regierungskritischen Stellungnahmen in den sozialen Medien, vermehrt auch aufgrund des Vorwurfs der Präsidentenbeleidung. Auch wenn jemand in der Vergangenheit ohne Probleme in die Türkei reisen konnte, kann es nicht ausgeschlossen werden, dass ihm bei erneuter Einreise Festnahme/Strafverfolgung drohen. Im Falle einer Verurteilung wegen ‚Präsidentenbeleidigung‘ oder ‚Mitgliedschaft oder Propaganda für eine terroristische Organisation‘ riskieren Betroffene ggf. eine mehrjährige Haftstrafe. Auch Ausreisesperren können für Personen mit Lebensmittelpunkt in Deutschland mitunter existenzbedrohende Konsequenzen haben.“

Das Auswärtige Amt rät, sich in der Türkei grundsätzlich von größeren Menschenansammlungen fernzuhalten.

Foto: „Nein zum Urlaub in der Türkei“ am 4. Dezember 2019 in Biel