Türkischer Spion zu Bewährungsstrafe verurteilt
Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat einen türkischen Spion zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der Mann hat gestanden, Kurd:innen in Deutschland ausgespäht zu haben.
Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat einen türkischen Spion zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der Mann hat gestanden, Kurd:innen in Deutschland ausgespäht zu haben.
Wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit ist ein türkischer Spion vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, verhängte der Senat gegen Ali D. eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung. Das Gericht sah die Anklagevorwürfe der geheimdienstlichen Agententätigkeit und des unerlaubten Waffenbesitzes bestätigt.
Ali D. war Mitte September in einem Düsseldorfer Hotel festgenommen und unmittelbar danach verhaftet worden, nachdem ein Mitarbeiter bei ihm eine Waffe entdeckt hatte. Die Polizei hatte in dem Zimmer noch 200 Schuss Munition und Informationen über Türkei-stämmige Oppositionelle gefunden.
Angesichts der Vorgeschichte habe man den Eindruck bekommen können, es stünde „ein kleiner James Bond“ vor Gericht, sagte Richter Lars Bachler – „dem war nicht so“. Das Ganze habe sich auf niedrigem Niveau abgespielt. Der 41-Jährige habe dem türkischen Geheimdienst Informationen geliefert und so versucht, dort einen beruflichen Einstieg zu bekommen. Dies sei allerdings keine Kleinigkeit, „denn die Denunzierten hatten für sich und ihre Familien erhebliche Nachteile zu befürchten“.
Ali D. hatte zugegeben, wenige Wochen vor seiner Verhaftung seine Arbeit für die nachrichtendienstliche Abteilung der „Türkiye Cumhuriyeti Jandarması“ (paramilitärische Militärpolizei) aufgenommen zu haben. Die Bundesanwaltschaft warf ihm vor, „seiner türkisch-nationalistischen Gesinnung folgend“ spätestens im August 2018 damit begonnen zu haben, in der Bundesrepublik Informationen über Unterstützer der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) sowie der Bewegung des islamischen Predigers Gülen zu sammeln, um diese an türkische Nachrichtendienste weiterzuleiten. „Er beantwortete konkrete Anfragen eines Mitarbeiters zu in Deutschland lebenden türkischen oder türkischstämmigen Personen und sammelte Informationen zu diesem Personenkreis“, heißt es in den Feststellungen des 7. Staatsschutzsenats am OLG. Zudem habe er einen Bekannten als Informanten angeworben.
Mit dem Kauf eines Hotels habe Ali D. sich finanziell übernommen, und sich deshalb gleich zwei Geheimdiensten angeboten. Unter anderem den Ex-Verlobten seiner Freundin soll er als „PKK-Mann“ denunziert haben. Mit der täuschend echten Schreckschusspistole im Hosenbund habe er sich sicher gefühlt, sie nur deshalb mit sich getragen. Die scharfe Munition dagegen sei nicht für seine Spionagetätigkeit gewesen, die habe er als Sportschütze vielmehr für sein Hobby gebraucht. Und er kaufe lieber große Mengen auf Vorrat als zu den hohen Preisen am Schießstand.
Das umfassende Geständnis des Angeklagten, der seit rund einem Dreivierteljahr in Untersuchungshaft saß, war Teil einer Vereinbarung mit dem Senat, der im Gegenzug eine Bewährungsstrafe zugesagt und mit 21 Monaten auch ausgesprochen hat. Rechtskräftig ist das Urteil gegen Ali D. aber noch nicht: Sowohl die Generalbundesanwaltschaft als auch der Türke selbst könnten noch Revision beim Bundesgerichtshof beantragen.