Türkische Behörden fordern Schadensersatz von Gefallenenfamilie

Die türkischen Behörden fordern von den Eltern eines vor zwei Jahren in Çewlîg gefallenen Guerillakämpfers eine Schadensersatzzahlung, weil bei dem Gefecht Sachschaden an staatlichem Eigentum entstanden sein soll.

Die Generalkommandantur der türkischen Militärpolizei hat die Eltern des am 25. August 2018 in Çewlîg (türk. Bingöl) bei einem Gefecht mit der türkischen Armee gefallenen Guerillakämpfers Aykut Özkur zu einer Schadensersatzzahlung aufgefordert. Kiymet und Atik Özkur haben ein Schreiben mit einer Forderung von 10.406 TL (ca. 1350 Euro) erhalten. Die Forderung wird damit begründet, dass bei der bewaffneten Auseinandersetzung Sachschaden an staatlichem Eigentum entstanden ist.

In dem Schreiben wird eine Frist von einem Monat gesetzt, bei Nichtzahlung wird mit Pfändung gedroht.