Verschärfung des Aufenthaltsrechts
Die Bundesregierung benutzt offenbar jede Gelegenheit, um immer mehr Menschen abzuschieben oder auszuweisen. Im Rahmen des zynisch „Rückführungsoffensive“ genannten Programms greift die Bundesregierung nun die Meinungsfreiheit von Migrant:innen massiv an. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) erklärte: „Wer keinen deutschen Pass hat und hier terroristische Taten verherrlicht, der muss – wo immer möglich – ausgewiesen und abgeschoben werden.“ Dabei nutzte sie erneut das islamistische Verbrechen von Mannheim, bei dem ein Polizist getötet und ein Rassist verletzt wurde, als Vorwand. Gleichzeitig wird die real wachsende antisemitische Bedrohung von Jüd:innen als Werkzeug missbraucht, um autoritäre Einschränkungen der Meinungsfreiheit durchzusetzen. Letzten Endes wird sich dieser Paragraf aber wieder vor allem gegen Kurd:innen, Tamil:innen, Palästinenser:innen und viele andere Menschen richten und darauf abzielen ab, diese mundtot zu machen. Die Bundesregierung hat neben der Absenkung der Voraussetzung für ein „schweres Ausweisungsinteresse“ eine neue Fallgruppe für ein schweres Ausweisungsinteresse im Aufenthaltsgesetz eingeführt. Danach wiege das öffentliche Interesse an der Ausweisung besonders schwer, wenn jemand eine „Straftat gemäß §140 StGB begangen – also eine Straftat belohnt oder gebilligt hat – und es sich dabei um eine terroristische Straftat handelt“.
Kriminalisierung à la AKP
Die Bundesregierung versucht, das Gesetz im sogenannten Omnibusverfahren, das heißt sozusagen Huckepack auf anderen Gesetzen durchzusetzen. Die Verbreitung eines „terroristischen Inhalts“ soll damit als Begründung für ein „schweres Ausweisungsinteresse“ herhalten. Dabei ist Innenministerin Faeser bemüht, die Schärfe des Angriffs auf die Meinungsfreiheit zu verbergen. Im Interview behauptete sie: „Es geht nicht um den kleinen Klick und den kurzen Like, sondern es geht darum, dass wirklich widerwärtige, terroristische Inhalte verherrlicht und gepostet werden.“ Im Gesetzentwurf heißt es jedoch explizit: „Unter Verbreitung eines Inhalts kann daher nunmehr etwa auch das Markieren eines Beitrags durch ‚Gefällt mir‘ auf den Sozialen Medien wie YouTube, Instagram, TikTok etc. fallen.“ Dabei liegt auch die Betonung auf „eines Inhalts“. Das bedeutet, ein Like reicht dafür aus, den Ausländerbehörden das Recht zu geben, Menschen auszuweisen. Nicht einmal eine richterliche Prüfung oder Verurteilung wegen angeblicher strafbarer Inhalte ist nötig. Die Willkür der Beschäftigten der Ausländerbehörden reicht aus.
Teil eines autoritären Staatsumbaus
Clara Bünger, fluchtpolitische Sprecherin der Partei DIE LINKE im Bundestag sieht in dieser Verschärfung des Ausweisungsrechts einen Ausdruck von autoritärem Staatsumbau. Sie erklärte: „Wenn es um autoritär regierte Staaten wie die Türkei oder Russland geht, empören sich Politiker:innen hierzulande zu Recht darüber, dass Menschen dort wegen eines ,Likes' in den sozialen Medien verfolgt werden oder gar im Gefängnis landen können. Allerdings bewegt sich die Bundesrepublik längst selbst in diese Richtung. Präventivhaft für Klimaaktivist:innen, wochenlange Demonstrationsverbote, Hetze gegen Studierende und Lehrende, die sich für das Recht auf friedlichen Protest an Universitäten aussprechen, beispiellose Verschärfungen des Asyl- und Aufenthaltsrechts – all das sind Anzeichen eines autoritären Staatsumbaus, der dringend gestoppt werden muss. Dass Innenministerin Faeser nun offenbar plant, Menschen wegen eines Postings in den sozialen Medien auszuweisen, ist nur der vorläufige Höhepunkt dieser besorgniserregenden Entwicklung.“
Ausweisungen lösen keine sozialen Probleme
Bünger weist die Behauptung, Ausweisungen und Abschiebungen würden Straftaten verhindern, in das Land der Legenden: „Ausweisungen lösen keine gesellschaftlichen Probleme. Das Ausweisungsrecht wurde in den letzten Jahren bereits etliche Male verschärft. Hat das dazu geführt, dass Straftaten verhindert wurden? Dafür gibt es keinerlei Belege. Wenn Menschen Straftaten begehen, ist es Aufgabe der Strafjustiz, diese aufzuklären und die Täter:innen zur Verantwortung zu ziehen. Das sollte für alle gelten, unabhängig von der Staatsbürgerschaft.“