Klage gegen Observation nicht zugelassen

An diesem Dienstag entschied das VG Hannover über eine Klage zweier Aktivisten. Die Klage gegen die Observation des UJZ Kornstraße in Hannover wurde vom Verwaltungsgericht nicht zugelassen.

Am Dienstag, 12.12.2017, entschied das Verwaltungsgericht (VG Hannover) über eine Klage zweier Aktivisten des UJZ Kornstraße in Hannover. Die beiden wollten sich gegen eine Observation des Jugendzentrums wehren, die an mindestens drei Terminen in den Jahren 2014 und 2015 anlässlich vermeintlicher „Kadertreffen der PKK" stattgefunden hatte.

Für die Observation hatte sich der Hannoveraner Staatsschutz Zugang zu Geschäftsräumen auf der gegenüberliegenden Straßenseite des Haupteingang der Korn verschafft und ein- und ausgehende Personen ohne deren Wissen fotografiert und anschließend versucht sie zu identifizieren.

Gegen den Vorstand und einen Mitarbeiter des Trägervereins des UJZ wurde anschließend ein Ermittlungsverfahren wegen Unterstützung einer verbotenen Vereinigung eingeleitet. Das Jugendzentrum soll der PKK Räume vermietet haben. Um den Vorwurf zu erhärten, folgte eine Razzia am 11. Februar 2017. In deren Begründung wird das UJZ Kornstraße als „linksextremistische Struktur" dargestellt, in der „linksextremistische Pädagogik" betrieben werde, um Jugendliche zu Demonstrationen „zu entsenden". Das Strafverfahren wurde vor einigen Wochen aufgrund Mangels an Beweisen eingestellt.

Vor allem wollten die Kläger vor dem Verwaltungsgericht Klarheit darüber, warum überhaupt eine Observation durchgeführt wurde. Der Staatsschutz hatte nämlich seine Überwachung als Gefahrenabwehrmaßnahme verkauft und nicht als Mittel der Strafverfolgung. Worin die Gefahr besteht, wenn sich kurdische Jugend-Gruppen und Volksräte in einem linken Zentrum treffen, ist bisher nicht erklärt worden.

Diese Frage wird wohl auch unbeantwortet bleiben. Denn das VG Hannover beschloss, dass kein Interesse mehr an der Klärung dieser Frage bestünde, eben auch weil das Strafverfahren eingestellt worden sei. Der mögliche Eingriff in Rechte der während der Observation Beobachteten wäre nicht schwerwiegend genug, um deshalb die Klage zuzulassen. Die nach dem ersten Termin der Hauptverhandlung am 14. Juni 2017 bereits geladenen Staatsschützer PHK Grupe und PK Braun wurden erst gar nicht gehört.

Im Ergebnis bedeutet die Entscheidung, dass – entgegen anderslautender Berichterstattung in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung – vor dem VG Hannover weder geklärt werden wird, ob die Observation rechtmäßig war, noch ob es überhaupt bei drei Observationsterminen geblieben ist und was der Staatsschutz sonst noch unternommen hat.

Der Anwalt der Kläger, Sven Adam aus Göttingen, unterstrich noch einmal, dass eine Klage der einzige juristische Weg der Betroffenen sei, sich gegen die Observation zu wehren.

Die Justiziarin der Polizeidirektion Hannover, Karin Gedaschko, stellte bloß fest, dass eine solche Observation zum alltäglichen Aufklärungshandwerk der Polizei gehöre.

Rechtsanwalt Adam kündigte Berufung an.