Hamburger Friedensdelegation klagt gegen die Bundespolizei

Zwei Hamburgerinnen wollen kommende Woche vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage gegen die Bundespolizei einreichen. Hintergrund ist eine verweigerte Ausreise nach Südkurdistan im vergangenen Juni als Teil der #Delegation4Peace.

Zwei Hamburgerinnen wollen kommende Woche vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage gegen die Bundespolizei einreichen. Hintergrund der Klage ist eine verweigerte Ausreise in die Kurdistan-Region Irak. Die beiden Aktivistinnen gehörten der #Delegation4Peace an, die im vergangenen Jahr unter dem Eindruck des Krieges der Türkei gegen Südkurdistan ins Leben gerufen worden war. Als Teil der Friedensinitiative hatte eine Delegationsreise in die Region stattgefunden, um die Auswirkungen der türkischen Angriffe in Südkurdistan zu dokumentieren und international zu thematisieren, den betroffenen Menschen, deren Dörfer infolge des Krieges zerstört worden sind, durch Beistand Solidarität zu leisten sowie in Gesprächen mit politischen Kräften zivilgesellschaftliche Impulse zu stärken, um Wege zum Frieden zu ermöglichen. Doch siebzehn Delegierten war am 12. Juni 2021 am Düsseldorfer Flughafen die Ausreise nach Hewlêr (Erbil) untersagt worden. Auch die Klägerinnen Theda O. und Ronja H. waren davon betroffen.

Über mehrere Stunden lang waren die Delegationsmitglieder von der Bundespolizei festgehalten worden. Außerdem wurden sie mit einer einmonatigen Ausreisesperre in den Irak belegt. In der Begründung der Ausreiseverbotsverfügung kriminalisierte die Behörde die Ziele der #Delegation4Peace als eine „menschliche Schutzschildaktion“. Als „PKK-nah“ eingestufte kurdische Vereine hätten im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt mit den türkischen Sicherheitskräften solch eine Aktion gestartet, um „Gesellschaft und Guerilla zusammenzuführen“. Damit würde versucht, junge Menschen aus Europa für sich zu gewinnen. In der Vergangenheit hätten Teilnehmende solcher Aktionen sich dem bewaffneten Kampf angeschlossen. Bei Kontrollen des Flugverkehrs nach Hewlêr seien zudem Kleingruppen festgestellt worden, die früher zum Teil gewaltsam gegen Sicherheitskräfte im In- und Ausland vorgegangen seien. Wie absurd diese Begründung war, wurde bereits daraus erkenntlich, dass auch der Hamburger Linksfraktionsvorsitzenden Cansu Özdemir ein Ausreiseverbot erteilt wurde.

Um die Klage gegen die Bundespolizei vorzustellen und zu kontextualisieren, wird die Initiative „Defend Kurdistan“ am 2. Juni in Hamburg eine Pressekonferenz veranstalten. Auf der Pressekonferenz werden neben Theda O. und Ronja H. auch Cornelia Ganten-Lange als Rechtsanwältin der Klägerinnen sowie die Friedens- und Konfliktforscherin Dr. Mechthild Exo, Teilnehmerin der Delegationsreise, sprechen. Da der Angriffskrieg der Türkei auf Südkurdistan und die kurdischen Gebiete in Nord- und Ostsyrien seit vergangenem April wieder eskaliert und bereits Grund für die Friedensdelegation 2021 war, wird auch dieser anhaltende Krieg thematisiert werden.

Die Pressekonferenz findet im Curio Haus, Rothenbaumchaussee 13, 20148 Hamburg statt, Beginn ist 10 Uhr (Einlass ist ab 09:45 Uhr).