Holcim: Pariser Gericht entscheidet in Syrien-Affäre

Ein Pariser Gericht fällt am Mittwoch den nächsten Entscheid zu den Aktivitäten des Holcim-Fusionspartners Lafarge in Rojava. Der Baustoffkonzern soll von 2012 und 2014 Geschäfte mit dem IS gemacht haben, um den Fabrikbetrieb in Kobanê aufrechtzuerhalten.

Das Pariser Berufungsgericht fällt am Mittwoch einen nächsten Entscheid zu den früheren Aktivitäten des Holcim-Fusionspartners Lafarge in Syrien. Das Zementunternehmen wird verdächtigt, zur Zeit der Besetzung von Rojava durch die Dschihadistenmiliz „Islamischer Staat“ (IS) mit der Terrorgruppe zusammengearbeitet zu haben.

Bereits seit Juni 2017 ermittelt die französische Justiz in dem Fall. Das Verfahren basiert auf einer Strafanzeige, die elf ehemalige Angestellte eines Zementwerks im Kanton Kobanê gemeinsam mit den NGOs ECCHR und Sherpa im November 2016 in Paris gegen Lafarge und sein Tochterunternehmen Lafarge Cement Syria einreichten. Laut Aktenlage ging Lafarge offenbar Absprachen mit dem IS ein, um den Fabrikbetrieb im Dorf Çelebiyê (al-Dschalabiyya) im Südosten Kobanês von 2012 bis 2014 aufrechtzuerhalten. So soll das Unternehmen für die Zementherstellung Rohstoffe wie Öl und Puzzolanerde vom IS gekauft und Gebühren für Passierscheine gezahlt haben. Insgesamt soll Lafarge rund 13 Millionen Euro an verschiedene Terrorgruppen gegeben haben.

„Komplizenschaft bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit“

In der gerichtlichen Auseinandersetzung dazu geht es nun um den Vorwurf der „Komplizenschaft bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit“. Im Jahr 2019 hatte das Pariser Berufungsgericht dazu eine entsprechende Anklage fallen gelassen. Dagegen reichten in der Folge unter anderem ECCHR und Sherpa mit Erfolg Berufung ein. Im September 2021 hob der Kassationsgerichtshof das Urteil des Berufungsgerichts auf.

Weitere Anhörung durchgeführt

Das Kassationsgericht hob im September auch die Entscheidung des Berufungsgerichts auf, die Anklage wegen „Gefährdung des Lebens anderer“ aufrechtzuerhalten. Beide Fragestellungen wurden an das Berufungsgericht zurückgewiesen, welches Ende März eine weitere Anhörung mit mehr als 100 Nebenkläger:innen durchgeführt hat – darunter auch Angehörige von Personen, die bei den Anschlägen am 13. November 2015 in Paris ums Leben kamen. Hauptklägerin in dem Verfahren ist die französische Generalstaatsanwaltschaft.

Holcim, Lafarge, Holcim-Lafarge

Der französische Lafarge-Konzern fusionierte 2015 mit der schweizerischen Holcim. Der Konzern hieß im Anschluss während mehrerer Jahre offiziell LafargeHolcim. Inzwischen wurde der Namen des Gesamtunternehmens jedoch wieder zu Holcim zurückverwandelt. Im Zusammenhang mit den Machenschaften des Zementherstellers in Rojava ermittelt auch die US-Justiz.