Terrorvorwurf: Journalist Hamdullah Bayram in Ankara verhaftet

Der kurdische Journalist Hamdullah Bayram ist in Ankara verhaftet worden. Der Yeni-Yaşam-Mitarbeiter wurde als weiterer Tatverdächtiger in ein PKK-Verfahren eingebunden, in dem bereits elf Medienschaffende angeklagt sind.

Der kurdische Journalist Hamdullah Bayram ist verhaftet worden. Ein Gericht in Ankara erließ Haftbefehl wegen des Verdachts der PKK-Mitgliedschaft. Bayram, ein Mitarbeiter der Tageszeitung „Yeni Yaşam“ war am Donnerstag auf Betreiben der Oberstaatsanwaltschaft Ankara in der südtürkischen Küstenmetropole Mersin festgenommen worden und befand sich seither in Polizeigewahrsam. Am Montagabend wurde er in das Gefängnis Sincan überstellt.

Grundlage des Vorgehens: Bayram wurde als weiterer „Tatverdächtiger“ in ein Ermittlungsverfahren gegen kurdische Presseverantwortliche eingebunden. Angeklagt in dem Verfahren sind elf Mitarbeiter:innen der Nachrichtenagenturen Mezopotamya (MA) und JinNews, denen aufgrund ihrer journalistischen Tätigkeit die Mitgliedschaft in der PKK beziehungsweise ihrem Dachverband KCK vorgeworfen wird. Neun von ihnen befinden sich seit vergangenem Oktober in Untersuchungshaft, darunter auch die MA-Chefredakteurin Diren Yurtsever.

Die Anklageschrift in dem Verfahren besteht aus 210 Seiten, die hauptsächlich von MA veröffentlichte Meldungen enthalten, insgesamt 149 Artikel. Zwölf Seiten sind Ausführungen zur Arbeiterpartei Kurdistan (PKK) und der Gemeinschaft der Gesellschaften Kurdistans (KCK) gewidmet. Als Beweismittel werden beschlagnahmte Speichermedien und Abhörprotokolle vorgelegt. Demnach wurde die Kommunikation der Angeklagten im Zeitraum zwischen Februar und September 2021 überwacht. Zudem wird die Aussage eines geheim gehaltenen Zeugen mit der Codierung „k8ç4b3l1t5” aufgeführt. Die Aussage besagt jedoch lediglich, dass die Beschuldigten für MA und JinNews gearbeitet haben.

Prozess beginnt im Mai

Der Prozess gegen die kurdischen Medienschaffenden wird vor einer Strafkammer in Ankara verhandelt, Auftakt ist am 16. Mai. Die Oberstaatsanwaltschaft plädiert für ein Strafmaß im oberen Bereich und fordert eine Verurteilung nach Artikel 314/1 des türkischen Strafgesetzbuches. Damit droht den Angeklagten eine Freiheitsstrafe zwischen siebeneinhalb und fünfzehn Jahren.