Bündnis kritisiert Behördenvorgehen gegen polizeikritischen Protest

Das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“ bezeichnet die Ablehnung des Leiters einer polizeikritischen Demonstration in Wuppertal als unverhältnismäßigen Eingriff in die Versammlungsfreiheit und ruft zur Teilnahme an dem Protest auf.

Das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“ hat die Ablehnung des Leiters einer Demonstration des „Forums gegen Polizeigewalt und Repression” in Wuppertal kritisiert und als unverhältnismäßigen Eingriff in die Versammlungsfreiheit bezeichnet. Die Aktion zeige, dass das neue Gesetz im Grunde ein „Versammlungsverhinderungsgesetz“ sei, erklärt Bündnissprecherin Gizem Koçkaya.

Am 7. Januar ist das äußerst repressive und vom Bündnis als „freiheitsfeindlich“ bezeichnete Versammlungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Viele Kritiker:innen hatten während des Gesetzgebungsprozess gewarnt, das es massiv in das Selbstbestimmungsrecht von Demonstrationen eingreife und Bürger:innen von der Wahrnehmung ihrer Versammlungsfreiheit abschrecken könne. Nur wenige Tage nach dem Inkrafttreten zeigen sich dessen katastrophale Auswirkungen.

Anmelder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit?

§ 12 Abs. 1 VersG NRW erlaubt der Polizei, eine Person als Versammlungsleitung abzulehnen, wenn sie davon ausgeht, dass durch diese Person die öffentliche Sicherheit gefährdet wird. Das Polizeipräsidium Wuppertal versucht damit offensichtlich, einen der Behörde nicht genehmen Anmelder des „Forums gegen Polizeigewalt und Repression“ als Versammlungsleiter loszuwerden. Mit Schreiben vom 13. Januar teilte das Polizeipräsidium dem Aktivisten mit, ihn für die am 29. Januar in Wuppertal geplante Demonstration als Leiter ablehnen zu wollen. Die Demonstration soll unter anderem an den kürzlich unter ungeklärten Umständen in Polizeigewahrsam verstorbenen Georgios Zantiotis erinnern.

Willkürliche Polizeimaßnahmen

„Kaum ist das Gesetz in Kraft, bedient sich die Polizei der neuen Instrumente, um unbequemen Demonstrationen das Leben schwer zu machen“, sagt Gizem Koçkaya. Es zeige sich einmal mehr, dass auch die Polizei ein politischer Akteur und keine neutrale Behörde sei, so die Aktivistin. Bündnissprecherin Lola Münch ergänzt: „Die im Grundgesetz garantierte Versammlungsfreiheit schützt das Selbstbestimmungsrecht einer jeden Versammlung. Dazu gehört auch das Recht, die Leitung der eigenen Versammlung zu bestimmen. Darin wird massiv eingegriffen, wenn die Polizei einen Versammlungsleiter ablehnt. Zur Begründung werden polizeiliche Ermittlungen zu Straftatvorwürfen genannt, ohne dass diese zu rechtskräftigen Verurteilungen geführt haben. Die Unschuldsvermutung und die Versammlungsfreiheit dürfen nicht durch willkürliche Polizeimaßnahmen ausgehebelt werden.“

Klage gegen Ablehnung im Eilverfahren

Das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“ solidarisiert sich mit dem „Forum gegen Polizeigewalt und Repression“ und ruft die Öffentlichkeit dazu auf, sich an der Demonstration in Wuppertal zu beteiligen. Die Initiative hat im Eilverfahren eine Klage gegen die Ablehnung des Versammlungsleiters eingereicht und mobilisiert weiterhin zu der Veranstaltung. „Trotz frecher Versuche, den Protest zu behindern und Menschen zu kriminalisieren, eines ist doch klar: Wir lassen unseren Protest nicht verbieten. Jetzt erst recht auf die Straße gegen mörderische Polizeigewalt und staatliche Willkür“, teilt das Forum auf seiner Webseite mit.